Selbstverpflichtung der Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW)
Evangelische Kirchengemeinde verpflichten sich zur Bewahrung der Schöpfung und zur Förderung des Klimaschutzes
Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) nimmt mit den Grundsätzen für eine ökologisch faire Beschaffung eine klare Position ein, wie Kirchengemeinden ihrer Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung und den Klimaschutz gerecht werden können. Diese Beschaffungsrichtlinie dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für alle Einkaufsprozesse – von alltäglichen Gütern über Dienstleistungen bis hin zu Bauvorhaben.
1. Zielsetzung und Geltungsbereich
Die Grundsätze gelten für jede Kirchengemeinde innerhalb der EKvW und beziehen sich auf sämtliche Beschaffungsvorgänge, unabhängig vom Auftragsvolumen. Sie verbinden ökologische Nachhaltigkeit mit sozialer Fairness und setzen damit ein übergreifendes Leitbild für kirchliches Wirtschaften.
2. Ökologische und soziale Kernanforderungen
Ökologische Beschaffung
Bei allen Einkaufsentscheidungen stehen ökologische Kriterien im Vordergrund. Bevorzugt werden Produkte und Dienstleistungen, die:
- biologisch und regional erzeugt werden – wodurch kurze Transportwege und lokale Wertschöpfung gefördert werden,
- ressourcenschonend und energieeffizient sind,
- langlebig, reparaturfreundlich und recyclingfähig sind,
- nur geringe Verpackung benötigen und umweltschonende Transportwege erfordern.
Diese Kriterien sollen helfen, ökologische Belastungen entlang des gesamten Lebenszyklus von Produkten zu reduzieren – von der Produktion bis zur Entsorgung.
Soziale Kriterien
Die EKvW fordert zudem, dass Produkte und Leistungen aus fairen und ethisch vertretbaren Quellen stammen. Dazu gehört:
- gerechte Entlohnung für Arbeiterinnen und Produzentinnen,
- sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
- die Vermeidung von Kinderarbeit, Ausbeutung und anderen unethischen Praktiken,
- sowie die Unterstützung sozialer Projekte und Gemeinschaften in den Produktionsregionen.
Zudem werden anerkannte Umwelt- und Sozialzertifikate wie der Blaue Engel, FSC, EU-Bio-Siegel, Fairtrade oder GOTS ausdrücklich bevorzugt.
3. Priorisierung und Lieferantenauswahl
Die Richtlinie verpflichtet Kirchengemeinden dazu, bei gleichwertigen Angeboten ökologisch und sozial vorteilhafte Angebote zu bevorzugen, selbst wenn sie preislich höher liegen, sofern die Mehrkosten nicht unverhältnismäßig sind.
Ein weiteres zentrales Element ist die Förderung von regionalen und lokalen Anbietern, die ökologische und soziale Standards einhalten. Dies stärkt nicht nur nachhaltige Wirtschaftsstrukturen vor Ort, sondern reduziert auch die Emissionen durch kürzere Lieferwege.
4. Beschaffungsverfahren und Informationsanforderungen
Vor jeder Bestellung sollen Gemeinden aktiv Informationen über ökologische und soziale Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen einholen. Zertifikate und Prüfsiegel dienen dabei als Orientierungshilfe. Darüber hinaus sollen langfristige Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft in die Bewertung einfließen.
5. Verantwortung, Kontrolle und Anpassung
Die Einhaltung der Beschaffungsgrundsätze obliegt dem Presbyterium der jeweiligen Kirchengemeinde. Mitarbeitende sollen entsprechend geschult werden, damit die Prinzipien im Beschaffungsalltag umgesetzt werden können. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass sie regelmäßig überprüft und mindestens alle drei Jahre an neue ökologische und soziale Entwicklungen angepasst wird.
Fazit
Die Grundsätze für eine ökologisch faire Beschaffung der EKvW sind ein praktisches und zugleich wertegeleitetes Instrument, um kirchliche Einkaufsprozesse sowohl ökologisch nachhaltig als auch sozial gerecht zu gestalten. Sie verbinden kirchliches Selbstverständnis mit konkreten Kriterien und fördern Bewusstsein, Transparenz und Verantwortung – von der Produktauswahl bis zur Lieferantenbewertung.
