Meldung der Ev. Kirche im Rheinland vom 22.03.23
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Ökumenische Zusammenarbeit
Der Leitfaden beschreibt, dass beide großen Kirchen kleiner werden und deshalb auch ihren Gebäudebestand reduzieren. Vor diesem Hintergrund lädt Präses Dr. Thorsten Latzel zusammen mit den weiteren Verantwortlichen der Bistümer und Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen dazu ein, „diesen Prozess in ökumenischer Verbundenheit zu gestalten“. Er ermuntert: „Suchen Sie bei anstehenden Veränderungen frühzeitig den Kontakt zu den Nachbargemeinden der jeweils anderen Konfessionen und stimmen Sie Ihre Planungen untereinander ab.“ Und weiter: „Prüfen Sie, ob die gemeinsame Nutzung einer Kirche oder eines Gemeindehauses die Möglichkeit bietet, ökumenisch gemeinsam im Stadtteil präsent zu bleiben, Gottesdienste vor Ort zu feiern und kirchliche Angebote dezentral fortzuführen.“
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Praxisleitfaden für die ökumenische Nutzung von Kirchen und Gemeindehäusern (pdf, 4,3 MB, url-Link)