Tempolimit bringt mehr CO2-Ersparnis als gedacht

Studie des Umweltbundesamts (UBA) 23.01.23 – EKD beschließt Tempolimit – Bedford-Strohm: „Kostet nichts, bringt viel“

Ein Tempolimit von 120 km/h könne Treibhausgasemissionen in Höhe von 6,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente einsparen

„Die höheren CO2-Einsparungen im Vergleich zu früheren Studien kommen daher, dass der Verbrauch der Fahrzeuge genauer bestimmt wurde und neu auch eine veränderte Routenwahl und Verkehrsnachfrage berücksichtigt wurden“, teilte das Umweltbundesamt (UBA) mit. 

Ein zusätzliches Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen würde der Studie zufolge das Einsparpotenzial auf acht Millionen Tonnen CO2-Äquivalente erhöhen, so das UBA.

Wie lässt sich aber die Mobilität von Personen und Gütern erhalten und sichern, ohne dass der Verkehr langfristig Mensch und Umwelt übermäßig belastet? Diese Frage steht im Zentrum einer nachhaltigen Mobilität. Die Bundesregierung hat mit ihrem  Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen, die jährlichen Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich von aktuell rund 150 Millionen Tonnen ⁠CO2⁠-Äquivalente auf 95 Tonnen im Jahr 2030 abzusenken und langfristig bis zum Jahr 2045 das Ziel der Treibhausgasneutralität zu verfolgen. Auch die Europäische Kommission hat sich mit ihrer „Strategie für ein klimaneutrales Europa“ das Ziel gesetzt, das europäische Mobilitätssystem bis zum Jahr 2050 zu dekarbonisieren, also treibhausgasneutral zu gestalten. 

Diese politischen Beschlüsse müssen nun mit ambitionierten Maßnahmen unterlegt werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Eine umfassende Strategie im Bereich Verkehr umfasst folgende vier Felder: 

  1. Verkehr vermeiden,
  2. auf umweltverträglichere Verkehrsträger – wie zum Beispiel Schiene oder Schiff – verlagern,
  3. die Energieeffizienz erhöhen sowie 
  4. postfossile, treibhausgasneutrale Kraftstoffe und Strom nutzen.

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Mehr als vier Prozent der CO2-Emissionen im Verkehr ließen sich laut einer Studie durch ein Tempolimit sparen. Doch Minister Wissing ist weiter dagegen.

Mehr Klimaschutz durch weniger Verkehr? Das kann sich der Bundesverkehrsminister nicht vorstellen. „Autofahren bedeutet Freiheit“, sagt Wissing in einem Interview. 

Interview vom 22.01.2023 auf www.zdf.de (url-Link)

Ein Schwerpunkt einer nachhaltigen Verkehrsplanung und -politik besteht in der Umsetzung
von Maßnahmen zur Reduktion verkehrsbedingter stofflicher Emissionen. Dabei wird zwischen
Zielen des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung unterschieden. Um die Klimaschutzziele zu
erreichen, sind im Verkehr die Emissionen des Treibhausgases CO2 zu reduzieren. Bei der
Luftreinhaltung müssen aus Gründen des Gesundheitsschutzes Luftschadstoffe (u.a. NOx und
Feinstaub) begrenzt werden. Die Wirkung dieser Stoffe tritt lokal auf; innerstädtische Gebiete
und bestimmte Hotspots sind besonders betroffen.

Das Herabsetzen der zulässigen Geschwindigkeit auf Autobahnen und im Außerortsbereich
wirkt sowohl im Bereich des Verkehrsflusses als auch der Verkehrsnachfrage im Sinne der
Zielerreichung einer Emissionsminderung. Die geringeren Geschwindigkeiten führen zu
geringeren spezifischen Emissionsfaktoren und gleichzeitig zu einem Rückgang der
Verkehrsnachfrage. Die berechneten Emissionsminderungen sind tendenziell höher als in
bisherigen vergleichbaren Studien, was vor allem daran liegt, dass die Nachfrageeffekte
mitberücksichtigt wurden.
Das Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Innerortsbereich wirkt dagegen zwar
fahrleistungsmindernd, die Emissionsfaktoren nehmen dagegen nahezu in allen untersuchten
Fällen zu. Dies resultiert daraus, dass das HBEFA für Hauptverkehrsstraßen bei einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h höhere Emissionsfaktoren für den Pkw angibt als bei
50 km/h (bei unveränderten Verkehrszuständen). Da die Nachfragewirkung meist überwiegt, ist
das Gesamtergebnis mit Blick auf die Emissionen in der Regel aber dennoch positiv.

Abschlussbericht Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung. Umweltbundesamt, 14/2023 (Download, pdf, 361 Seiten, 32 GB)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat die Bundesregierung wegen nicht eingehaltener Klimaziele verklagt.

Der BUND fordert in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage, dass die Bundesregierung Sofortprogramme beschließt, wie sie im Klimaschutzgesetz vorgesehen sind. Dabei geht es insbesondere um die Bereiche Verkehr und Gebäude.

Hintergrundpapier: Klimaklage, Zahlen, Begriffsklärung (pdf, Download)

Auszug: Verkehrssektor
Für die Jahre 2011-2021 wurde im Schnitt nur eine geringe jährliche Minderung von ca. 0,49 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent erreicht, 2019 lagen die Werte in etwa auf dem Niveau von 1990, bei deutlich gestiegener Verkehrsleistung. Zu Erreichung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind nun aber merkliche Rückgänge von rund 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent jährlich erforderlich. Die aktuellen Mengen müssen de facto auf 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent in 2030 nahezu halbiert werden. Der bislang zu beobachtende Rückgang hängt unmittelbar mit der Reduktion der Verkehrsnachfrage in Folge der Corona-Pandemie zusammen. Dadurch wurden die Vorgaben im Jahr 2020 eingehalten, seitdem steigen die Werte aber wieder an, statt zu sinken.
In absoluten Zahlen: Treibhausgasemissione (THG) Verkehrssektor[3]

  • 1990: 163 Millionen Tonnen
  • 2019: 164 Millionen Tonnen
  • Ziel laut KSG 2030: 85 Millionen Tonnen


Bundesverkehrsminister Volker Wissing wäre nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet, im für die Jahre 2021 und absehbar 2022 vorliegenden Falle der Überschreitung der Jahres-Emissions-Höchstmengen, ein Sofortprogramm für den Verkehr vorzulegen, „das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt“. Herr Wissing interpretiert diesen Satz so, dass lediglich die in den jeweiligen Jahren überschrittenen Mengen in den Folgejahren eingespart werden müssen, der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung und der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung widersprechen dieser Interpretation aber deutlich. So wie der BUND sehen sie die Notwendigkeit, dass ein Sofortprogramm für den Verkehr schnell wirksame Maßnahmen enthält, damit die gesetzlich festgelegten Sektorziele in den Jahren 2023 ff eingehalten werden.

Hier eine Auflistung möglicher Maßnahmen aus Sicht des BUND (pdf, Download)

BESCHLUSS der 13. Synode der EDK

Tempolimit in der evangelischen Kirche einführen vom 9. November 2022
Die Synode der EKD beschließt, sich auf der kommenden 4. Tagung der 13. Synode 2023 intensiv mit den Herausforderungen des Klimaschutzes für die Mobilität zu befassen.

Um dem Auftrag der Kirche für die Bewahrung der Schöpfung gerecht zu werden, hält sie es für geboten, bei allen PKW-Fahrten im kirchlichen Kontext ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen einzuhalten, um Treibhausgas-Emissionen spürbar zu reduzieren.

Tempolimit in der evangelischen Kirche einführen (pdf-Download)

Foto Soester Anzeiger

Tempo 30 auf vielen Straßen in Soest: Hier soll langsamer gefahren werden

Bericht des Soester Anzeigers vom 24.01.2023

Die Ortsgruppe des Verkehrsclubs hat eine lange Liste mit Straßen vorgelegt, auf denen eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich wäre. Die Stadt Soest unterstützt die Initiative. Hier soll langsamer gefahren werden.

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