Brauchtumspflege und Umweltschutz zusammen denken

Bild: gruene-kreis-borken.de
Tradition und Zukunft
2024 brannten im Kreis Borken wieder die traditionellen Osterfeuer. Trotz ihrer Beliebtheit und kulturellen Bedeutung, wird seit Jahren gefordert, die Feuer nachhaltiger zu gestalten und vor allem dem Tier- und Umweltschutz Rechnung zu tragen. Osterfeuer können nämlich erhebliche Umweltbelastungen verursachen, da bei der Verbrennung Schadstoffe wie Kohlenmonoxid, Stickoxide und Feinstaub die Luftqualität in der Umgebung erheblich beeinträchtigen und Gesundheitsprobleme verursachen können. Osterfeuer haben zudem negative Auswirkungen auf die lokale Tier- und Pflanzenwelt. Tiere können durch das Feuer vertrieben oder verletzt werden, und natürliche Lebensräume können durch die Verbrennung von Pflanzenmaterial zerstört werden.
Ab 2025 werden daher alle Osterfeuer im Kreis Borken auf einen elektronischen Betrieb umgestellt, wobei die Stromversorgung aus erneuerbaren lokalen Energieträgern erfolgt. Bei dem konsequenten Einsatz von Energiesparbirnen in den neuen E-Osterfeuern kann nach Berechnungen von ChatGPT durch die Umstellung im Kreis Borken jedes Jahr mehr als 300 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Feuer seien zudem komplett wiederverwendbar und könnten nach dem Osterfest ganz einfach eingelagert werden. Zudem können die Leuchtmittel auch für die Weihnachtsbeleuchtung genutzt werden. So ergibt sich in der Kombination ein nicht unerheblicher monetärer Einspareffekt, der genutzt werden könne, an den Feuern kostenfreie Getränke auszugeben. „Insgesamt bieten elektrisch betriebene Osterfeuer eine attraktive Alternative, die sowohl den Erhalt von Traditionen als auch den Schutz der Umwelt und der Gesundheit fördert.“
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Brauchtumsfeuer – Vorgaben der Stadt Soest
Nach den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Erhebliche Belästigungen können z.B. durch Rauchentwicklung, Gefahren für die Gesundheit z. B. bei der Verbrennung bestimmter Stoffe auftreten. Ausnahmen von diesen Verboten können für die sogenannten Brauchtumsfeuer, worunter auch die Osterfeuer fallen, zugelassen werden.
Nicht mit verbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie z.B. beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen, usw. Beim Verbrennungsvorgang ist Folgendes zu beachten:
- Das Verbrennen ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreitung der Flammen oder durch Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird.
- Das Verbrennungsmaterial muss zu Haufen zusammengebracht werden. Die Haufen sollen eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten.
- Als Mindestabstand sind einzuhalten:
200 m von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen.
Die Haufen sollen erst unmittelbar vor dem Verbrennungsvorgang zusammengetragen werden. Ein Umschichten der Haufen hat
vor dem Verbrennen zu erfolgen, sofern zu erwarten ist, dass Vögel und Kleinsauger in dem Schlagabraum Unterschlupf gefunden haben.
Verstöße gegen die Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden
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