Kann man Kirchen und Gemeindehäuser ökumenisch nutzen?

28. August 2023, 18 bis 20 Uhr, Online-Informationsabend , Erzbistum Paderborn

Möglichkeit, die Immobilien-Frage ökumenisch anzugehen

„Und wenn wir alle zusammenziehen?“ lautet der Titel eines Praxisleitfadens , den die katholischen (Erz-)Bistümer und evangelischen Landeskirchen NRWs im März 2023 gemeinsam herausgegeben haben. Darin geht es um die Frage, ob und wie Kirchen und Gemeindehäuser ökumenisch genutzt werden können.

Zu dieser Thematik findet am Montag, 28. August 2023, 18 bis 20 Uhr, ein Digitaler Informationsabend statt. Veranstaltet wird er gemeinsam von den (Erz-)Bistümern Paderborn, Essen und Münster, der Lippischen Landeskirche und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Anmeldungen sind bereits jetzt hier möglich.

Im Fokus des Praxisleitfadens steht ein miteinander abgestimmtes Vorgehen der Konfessionen bei der Aufgabe von pastoral genutzten Immobilien sowie die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren. Privatdozent Dr. Burkhard Neumann, Leiter der Fachstelle Ökumene im Erzbistums Paderborn und Direktor am Johann-Adam-Möhler-Institut, hat an dem Leitfaden mitgearbeitet. Mit ihm haben wir über die Chancen und Grenzen ökumenischer Kooperation bei Immobilienfragen gesprochen.

Weitere Informationen und Anmeldung auf wir-erzbistum-paderborn.de (url-Link)