Integriertes Klimaschutzkonzept des Bistums Münster

Appell von GermanWatch anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz

Im Februar 2025 ist das Klimaschutzkonzept für den NRW-Teil des Bistums Münster verabschiedet worden. Seit März 2023 hatte das Bistum in Zusammenarbeit mit der Forschungsstätte der evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) daran gearbeitet. 

Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes wurden Treibhausgasbilanzen erstellt. Diese umfassten die Handlungsfelder eigene Liegenschaften, Mobilität und Beschaffung. Die Ermittlung des aktuellen Treibhausgasausstoß bot die Grundlage für die Bestimmung eines Zielpfades, dessen Weg in die Treibhausgasneutralität führt. Das Ziel soll durch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erreicht werden. Durch Workshops wurde die Beteiligung aller relevanten Akteure gewährleistet. Die Veröffentlichung des Konzeptes erfolgte im Frühjahr 2025.

Speziell betrachtet wurden hierfür die Handlungsfelder:

  • Eigene Liegenschaften
  • Mobilität
  • Beschaffungswesen

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Unverbindlich und unterfinanziert

Christians for Future fordert verbindliche Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts des Bistums Münster

Münster, 13. Februar 2025 – Das am 07. Februar 2025 veröffentlichte Klimaschutzkonzept des Bistums Münster bleibt hinter den Erwartungen zurück. Christians for Future Münster fordert, dass die Ergebnisse des Konzepts verbindlich in die Personal- und Finanzplanung des Bistums integriert werden. Eine wirksame Klimaschutzstrategie erfordert klare finanzielle und personelle Verpflichtungen – beides bleibt das Konzept jedoch schuldig.

Bischof Felix Genn betont in seinem Vorwort die zentrale Bedeutung des Klimawandels als eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Doch während das Bistum Köln bereits bis 2030 und die Evangelische Landeskirche von Westfalen bis 2035 klimaneutral sein wollen, hält sich das Bistum Münster lediglich an die gesetzliche Vorgabe, bis 2045 annähernd klimaneutral zu sein. Die im Konzept enthaltene Einschätzung, die Einhaltung gesetzlicher Mindestvorgaben sei „ambitioniert“ (S. 97), ist das Ergebnis des mangelnden Engagements des Bistums in den vergangenen Jahren.

Mangelnde Verbindlichkeit und fehlende Ressourcen

Während die Evangelische Kirche Deutschland ein verbindliches Klimaschutzgesetz verabschiedet und das Erzbistum Köln sich einer Selbstverpflichtung unterworfen hat, präsentiert das Bistum Münster lediglich einen Maßnahmenkatalog auf Empfehlungsbasis und warnt direkt vor „blindem Aktionismus“ (S. 107). Das Problem ist jedoch nicht der (nicht-vorhandene) „blinde Aktionismus”, sondern die fehlenden notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Während zum Beispiel das Bistum Köln mit über 20 Klimaschutzstellen ausgestattet ist, stehen in Münster nicht einmal drei Personen für diese Aufgabe zur Verfügung. Auch das Klimaschutzkonzept selbst erkennt diesen Mangel an (S. 99), doch ausreichende Lösungen werden nicht angeboten. Die Einstellung von Energiemanager*innen allein wird das Problem nicht lösen.

Unzureichende Finanzierung und unklare Investitionsstrategien

Allein für den wichtigsten Bereich, die nicht-sakralen Gebäude, wird ein Investitionsbedarf von 1,22 Milliarden Euro für energetische Sanierungen veranschlagt, die Kosten für Sakralbauten nicht eingerechnet. Zusätzlich entstehen Kosten in Millionenhöhe für Investitionen in die Bereiche Mobilität und Beschaffung. Für keinen der drei Bereiche enthält das Dokument ein ausreichendes Finanzierungskonzept. Einnahmen zur Gegenfinanzierung werden z.B. durch den Verkauf von Immobilien erwartet, sind aber bei weitem nicht ausreichend. Darüber hinaus enthält das Verstetigungskonzept (Kap. 5) keine ausreichenden Vorschläge, wie die Umsetzung gesichert werden kann. Eine weitere Verzögerung droht, da das Klimaschutzkonzept an das Immobilienkonzept des Bistums gekoppelt wurde, anstatt eine Klimaschutzstrategie zu verfolgen, die im Immobilienkonzept angewendet wird.

Die ganze Stellungnahme als pdf