veröffentlicht von der Erzdiözese Freiburg
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Leitfaden zur Berücksichtigung von Fledermäusen und Vögeln bei Sanierung, Umbau oder Abriss kirchlicher Gebäude
Sobald Gebäude repariert, renoviert bzw. saniert oder umgebaut werden, kann es unter Umständen zu Konflikten mit gebäudebewohnenden Tierarten kommen. Dieser Leitfaden unterstützt Sie bei der Frage welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Bei kirchlichen Gebäuden sollte es aus christlicher Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung selbstverständlich werden, dass vor jeder baulichen Maßnahme an Kirchengebäuden und Kirchtürmen eine fachkundige Person abprüft, ob gebäudebewohnende Fledermäuse und Vögel davon betroffen sind oder sein könnten. Und es sollte ebenso selbstverständlich sein, dass die jeweilige Kirchengemeinde nicht nur bestehende Gebäudequartiere erhält, sondern auch darüber hinaus neue Quartiere schafft (je nach Möglichkeiten und fachlicher Empfehlung). Somit wird aktiv Gottes Geschöpfen Lebensraum angeboten und damit der Erhalt der Artenvielfalt gefördert. Zugleich gilt es, weitsichtige Lösungen für Konflikte mit verwilderten Haustauben zu finden. Und zudem bestehen diesbezüglich auch gesetzliche Vorgaben.
Dieses Thema haben wir in einem Leitfaden für sie näher beleuchtet.
Meldung auf umwelt.ebfr.de (Link)