EKD verabschiedet Richtlinie für den kirchlichen Klimaschutz

29.09.2022 PRESSEMITTEILUNG der EKD

Mit einer „Klimaschutzrichtlinie“ hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen Meilenstein für den Weg zu einer klimaneutralen Kirche gesetzt. Die jetzt von Kirchenkonferenz und Rat der EKD verabschiedete Richtlinie beschreibt einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen gemessen werden können. Damit bietet sie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen.

„Der Klimawandel bleibt die größte Herausforderung der Menschheit. Das müssen wir uns auch und gerade in der Energiekrise immer wieder vor Augen führen,“ so die Ratsvorsitzende der EKD, Präses Annette Kurschus. „Zusammen mit Politik, Wirtschaft, den Religionsgemeinschaften und allen Menschen guten Willens müssen wir uns als evangelische Kirche dieser Herausforderung entschlossen und konsequent stellen. Die Klimaschutzrichtlinie der EKD nimmt uns selbst in die Pflicht, genau das zu tun.“

Die Klimaschutzrichtlinie

„Mit der Klimaschutzrichtlinie der EKD soll das Anliegen des Beschlusses der EKD-Synode
zum Klimaneutralitätsziel zum Jahr 2035
wesentlich vorangebracht werden.“

„Auf diesem Wege soll eine hohe Akzeptanz und Motivation generiert werden, die Ziele bereits bis zum Jahr 2035, spätestens im Jahr 2045 durch die Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität, in die Tat umzusetzen.“

„Die Klimaschutzrichtlinie dient vor diesem Hintergrund der Vereinheitlichung der rechtlichen Regelungen und dem Setzen von Standards. Sie bietet somit für die Gliedkirchen einen Orientierungsrahmen, in welchem sich die Beteiligten bewegen. Darüber hinaus sollen jährliche Zwischenziele vorgegeben werden, sodass eine Roadmap hin zur Netto-Treibhausgasneutralität gegeben ist.“

Auszug auf der Klimaschutzrichtlinie der EKD

Die Treibhausgasemissionen werden so reduziert, dass ausgehend vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2035 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf 10 % erreicht wird. Im Anschluss werden die Treibhausgasemissionen so weit reduziert, dass mit Ende des Jahres 2045 Netto-Treibhausgasneutralität gewährleistet ist.

Besonders im Fokus sind hierbei Gebäude, Mobilität, Beschaffung sowie Bildung, Kommunikation und Finanzierung.

Diese Richtlinie tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Die datenbasierte Roadmap

„So stellt die von der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) vorgelegten Roadmap die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen dar, wie die Netto-Treibhausgasneutralität unter Nennung der erforderlichen Zwischenziele erreicht werden kann, während die vorliegende Klimaschutzrichtlinie die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigen soll.“

  • KLIMASCHUTZZIEL UND REDUKTIONSPFAD
    u.a. Treibhausgasneutralität, Startjahr 2023, Linearer Reduktionspfad, Verzicht auf Budget-Ansatz, Beschränkung auf die Bereiche Gebäude und Mobilität, Andere Bereiche, Keine Berücksichtigung von Kompensation, Einbeziehung indirekter Emissionen, Zielwert 2035,
  • ZIELE DER ROADMAP
    u.a. Sofortmaßnahmenprogramme, Klimaschutzgesetz in Landeskirchen, Umfassende Energieverbrauchserhebung, Gebäudebedarfsplanung, Umsetzungs- und Finanzierungskonzepte, Maßnahmenpakete, EE-Potenzialanalyse, Klimaschutzmanager/innen, Institutionelle Strukturen u. Berichterstattung,

„Auf diesem Wege soll eine hohe Akzeptanz und Motivation generiert werden, die Ziele bereits bis zum Jahr 2035, spätestens im Jahr 2045 durch die Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität, in die Tat umzusetzen.“

weitere Details unter ekd.de (url-link)

Ein Kommentar der CC4F Soest

1,5°-Ziel und THG-Reduktion im Klimaschutzgesetz verankern

2. November 2022: Anlässlich der Synode der Evangelische Kirche in Deutschland und der sich beschleunigenden Erderwärmung mahnen die Christians & Churches for Future Soest: Es braucht große zusätzliche Anstrengungen, vor allem aber mehr Solidarität und Verbindlichkeit, um den Rückstand aufzuholen und das unverzichtbare Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2035 zu erreichen.

Die Reduktion von Treibhausgasen (THG) bleiben weit hinter den Zusagen des Pariser Klimaabkommens zurück. Auch der Klimabericht 2020 für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) kommt zum Schluss, dass die bisherigen Bemühungen der einzelnen Gliedkirchen, geprägt durch Freiwilligkeit und Selbstverpflichtungen, die selbstgesteckten Ziele verfehlt haben. Statt die THG bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren, waren es lediglich 29 Prozent.

Die CC4F Soest begrüßen, dass sich die EKD für Schöpfungsverantwortung, Klimagerechtigkeit und wirksame Schritte zur Reduzierung der THG einsetzt. Wir ermutigen die politisch Verantwortlichen, den Weg zur Klimaneutralität mit mutigen Entscheidungen weiter zu beschleunigen. Wir sehen hierin auch eine wichtige Signalwirkung für die Mitglieder und die Gesellschaft.

Um das zukunftssichernde 1,5°-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, sind die hierfür notwendigen THG-Reduktionsschritte in Beschlüssen festzulegen und ein hohes Maß an Verbindlichkeit für alle Gliedkirchen zu schaffen. Deshalb begrüßen wir als CC4F Soest ausdrücklich das elementare Element in der Zielsetzung der vorgeschlagenen ROADMAP der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST): „Die Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes und eines entsprechenden THG-Reduktionspfads stellen die Grundlage für den EKD-weiten Prozess zur Klimaneutralität bis 2035 dar.“

Um konsistent mit dem 1,5°-Ziel zu sein, ist über den vorgeschlagenen Reduktionspfad der Roadmap hinaus eine THG-Neutralität bereits bis 2030 anzustreben. Wir begrüßen den Vorschlag in der Roadmap, dass dies durch eine Kompensation der THG-Emissionen über zertifizierte, „corresponding ad- justments“ verwendende Projekte erfolgen soll.

Für eine datenbasierte Evaluation scheint eine Bilanzierung der THG-Emissionen sinnvoll. In diesem Rahmen begrüßen wir die Fokussierung auf die Sektoren Gebäude und Mobilität. In Übereinstimmung mit üblichen Bilanzierungsmethoden sind alle Gebäude zu erfassen, auf die eine Einflussnahme möglich ist. Hierzu zählen auch Vermietungsobjekte.

Als CC4F Soest hat für uns das Attribut „klimagerecht“ hinsichtlich  Welt- und Schöpfungsverantwortung eine besonderen Stellenwert. Wir begrüßen den Vorschlag in der Roadmap, dass zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz geleistet werden, die mindestens den im jeweiligen Jahr emittierten THG-Emissionen entsprechen.

Christians for Future appellieren an die Synode der EKD, an Verbindlichkeit und Ambition des Klimabeschlusses von 2021 festzuhalten

7. November 2022 – Die Synode der EKD ist in Magdeburg zusammengekommen und die Frage der Klimaneutralität steht im Zentrum. Die Christians for Future (C4F) begrüßen, dass sich die EKD für Schöpfungsverantwortung, Klimagerechtigkeit und wirksame Schritte zur Reduzierung der Treibhausgase einsetzt.

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Als Kirche brauchen wir jetzt verbindliche Klimaschutzziele

Die EKD-Beauftragte für Schöpfungsverantwortung, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, hat in einer Videobotschaft auf die Bedeutung der am 1. September beginnenden „Schöpfungszeit“ hingewiesen

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