Sozialethische Zwischenrufe zur Bundestagswahl von FJ Klausdeinken
Recht auf Asyl vs. Zurückweisung / Zurückschiebung an der Grenze („Pushback“)
Asyl: Ein fundamentales Grundrecht und Grundwert der christlichen Sozialethik
Das Recht auf Asyl ist ein zentrales Element moderner Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit. Es basiert auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie internationalen Verpflichtungen. Artikel 16a des Grundgesetzes garantiert politisch Verfolgten ein Recht auf Asyl. Diese Norm ist eine unmittelbare Reaktion auf die Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur, die viele Deutsche selbst zu Geflüchteten gemacht hat. Ergänzt wird dieses nationale Recht durch die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die das Recht auf Schutz vor Verfolgung völkerrechtlich verankert. Ebenso leistet die Europäische Union durch die Gemeinsame Europäische Asylpolitik (GEAS) einen wichtigen Beitrag, wobei die Dublin-Verordnung die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates für Asylverfahren regelt.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht, dass Asyl nicht nur eine Schutzpflicht des Staates gegenüber Geflüchteten darstellt, sondern auch ein Gebot der Menschenwürde (Artikel 1 GG). Voraussetzung für die Anerkennung als Flüchtling ist, dass eine individuelle Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe glaubhaft gemacht wird. Die Gesamtschutzquote von über 50 % im Jahr 2023 zeigt, dass eine Mehrheit der Antragstellenden tatsächlich schutzbedürftig ist. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Asylverfahren sorgfältig und human zu gestalten, um der Schutzverantwortung gerecht zu werden.
Forderungen der Kirchen: Asyl als moralisches Gebot
Die christlichen Kirchen fordern ein individuelles Recht auf Asyl, das über die rein juristische Perspektive hinausgeht. Sie betonen die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die christliche Sozialethik, die sich besonders dem Schutz der Schwachen widmet. Zentral ist dabei das Prinzip der Nächstenliebe: Jeder Mensch ist unabhängig von Herkunft oder Religion gleichwertig und verdient Unterstützung. Der biblische Imperativ, den Fremden aufzunehmen („Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen“, Matthäus 25,35), prägt die Haltung vieler Kirchen.
(35) Denn ich war hungrig und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen.
(40) Darauf wird der König ihnen antworten: Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan. (41) Dann wird er zu denen auf der Linken sagen: Geht weg von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das für den Teufel und seine Engel bestimmt ist! (42) Denn ich war hungrig und ihr habt mir nichts zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir nichts zu trinken gegeben; (43) ich war fremd und ihr habt mich nicht aufgenommen; (Seligpreisungen, Matthäus 25,31-46, EU)
Die Kirchen lehnen daher eine Politik der rigiden Grenzschließungen, Zurückweisung, Zurückschiebung und Massenabschiebungen entschieden ab. Sie setzen sich stattdessen für legale Fluchtwege, schnelle und faire Asylverfahren sowie eine menschenwürdige Unterbringung ein. Dieses Engagement mahnt die Verantwortung der Gesellschaft an, humanitäre Werte zu wahren und Solidarität mit Geflüchteten zu zeigen.
Gefahren für Demokratie und Menschlichkeit
Die Missachtung der Rechtsordnung, etwa durch rechtswidrige Zurückweisungen oder Zurückschiebung an Grenzen („Pushbacks“), stellt nicht nur eine Verletzung internationaler Standards dar, sondern untergräbt die Fundamente der Demokratie. Ein Rechtsstaat lebt davon, dass er die Würde des Einzelnen schützt und den Rechtsweg garantiert. Eine Praxis, die Schutzsuchende pauschal zurückweist, gefährdet diese Grundprinzipien und öffnet einem Nationalismus Tür und Tor. Solche Positionen reduzieren komplexe globale Herausforderungen auf einfache Stereotype und schüren Fremdenfeindlichkeit, was die gesellschaftliche Spaltung verstärkt.
Im Gegensatz dazu zeigt eine Gesellschaft, die sich dem Schutz Geflüchteter verpflichtet, ihre Stärke und Humanität. Die Integration von Schutzsuchenden kann kulturellen Reichtum, wirtschaftliche Impulse und soziale Vielfalt fördern. Es ist ein Ausdruck von Solidarität, der nicht nur den Geflüchteten hilft, sondern die moralische Substanz einer Gesellschaft stärkt.
Fazit
Das Recht auf Asyl ist mehr als eine juristische Norm – es ist ein Ausdruck von Menschlichkeit und ein Schutzmechanismus für die Schwächsten. Es verpflichtet Staat und Gesellschaft gleichermaßen, Verantwortung zu übernehmen und den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Ethik treu zu bleiben. Angesichts populistischer Angriffe auf diese Werte ist es umso wichtiger, eine klare Position für Demokratie, Menschenrechte und Solidarität zu beziehen. Denn eine Gesellschaft, die das Leid der Geflüchteten lindert, bezeugt nicht Schwäche, sondern Menschlichkeit und Stärke.
Art 16a, Grundgesetz
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 16 a GG.
Politische Verfolgung i. S. von Art. 16 a Abs. 1 GG liegt vor, wenn dem Einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine Religion, politische Überzeugung oder an andere, für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und in eine ausweglose Lage bringen.
Was sagt die Bibel über Migration?
Zwischenruf von Superintendent M. Schilling zur Bundestagswahl (Video)
Die Bibel sagt 5 Punkt
- Adam und Eva wurden aus dem Paradies vertrieben. Seit dem ist jeder Mensch eine Migrant oder Migrantin
- Abbaham und Sahra wurden von Gott aufgefordert ihr Land zu verlassen und ein neues zu suchen. Seitdem hat jeder Migrant oder und jede Migrantin ein unverwechselbare Gesicht, einen eigenen Namen und eine unverlierbare Würde.
- Gott hat Mose und sein Volk aus der Sklaverei geführt und ein Gesetzt gegeben. Und in dem Gesetz steht: Du sollst den Fremdling lieben wie die selbst, denn du warst selbst ein Fremdling.
- Jesus war Mirgant. Auf seinen Wanderungen hat er allen geholfen, egal aus welchem Land sie kamen. Am Ende der Tage wir Jesus Dich fragen, wie DU mit Fremden umgegangen bist.
- Die Kirche ist eine multikulturelle Organisation seit 2000 Jahren
Wenn die Bibel Dir das sagt, dann solltest Du nicht fremdenfeinlich wählen! Du hast die Wahl.
Evangelische Kirche dringt auf Erhalt des Asylrechts
Individuelles Recht auf Asyl erhalten, keine Verfahren in Drittstaaten: Die evangelische Kirche dringt am Ende ihre Jahrestagung auf ein Bekenntnis zum Flüchtlingsschutz. Sorgen macht sie sich auch um das Kirchenasyl.
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„Migration, Flucht und Menschenrechte“
Impulsvortrag Prof. Dr. Petra Bendel auf der Synode am 13.11.24 (Auszüge)
Das von Ihnen gesetzte Thema könnte kaum relevanter, ja brisanter sein, denn es gibt großen Anlass zur Besorgnis: Auf allen politischen Ebenen weisen aktuelle Diskurse und aktuelle Gesetzesvorschläge in Richtung auf eine Gefährdung geltender internationaler, regionaler und nationaler Schutznormen und –standards für Menschen, die des Schutzes bedürfen.
In Deutschland, wo nach der denkwürdigen letzten Woche der nunmehr bevorstehende Wahlkampf das Thema Migration womöglich weit nach oben spült und schlimmstenfalls weiter polarisiert, beobachten wir derzeit eine Debatte, die die Rechte von Schutzsuchenden zusehends in Frage und sogar das individuelle Recht auf Asyl zur Disposition stellt. Zugleich ist durch die Polarisierung auch der gesellschaftliche Zusammenhalt gefährdet, wie nicht zuletzt der UNO-Menschenrechtsrat bei seinem letzten Treffen im September und Oktober konstatierte.
In der Tat geht also dieser erneute Trend zur Verschärfung der Asylpolitik, wie sich an diesen drei roten Linien zeigt, auf Kosten der Schutzgewährung und ihrer Grundlagen. Diese normativen Grundlagen umfassen
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
- die Genfer Flüchtlingskonvention,
- die Europäische Menschenrechtskonvention sowie
- die Grundrechtecharta der EU
Sie umfassen die Prinzipien
- des Verbots unmenschlicher Behandlung und Folter,
- der Achtung des Privat- und Familienlebens,
- des völkergewohnheitsrechtlich verfestigten Prinzips der Nichtzurückweisung, des Verbotes, einen Flüchtling aufgrund illegaler Einreise zu bestrafen und
- das Verbot von Kollektivausweisungen.
Globalisierung der Nächstenliebe
Mehrere Millionen Menschen haben sich in den vergangenen Jahren auf den gefährlichen Weg nach Europa gemacht. Sie sind auf der Suche nach einem Leben in Würde, Freiheit und Sicherheit. Was zuvor für viele Europäer ein abstrakter Gedanke war, wird nun im Alltag erfahrbar: Wir sind Teil einer globalen Schicksalsgemeinschaft. Angesichts der großen Zahl schutzsuchender Menschen ereignet sich die von Papst Franziskus geforderte „Globalisierung der Nächstenliebe“ auch inmitten unseres Landes. Sie ist die christliche Antwort auf die „Globalisierung der Gleichgültigkeit“.
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Statement von Erzbischof Heße zur aktuellen Asyldebatte
Aus meiner Sicht steht fest: Rechtsstaatliche Grundsätze und internationale Verpflichtungen sind ein hohes Gut. Sie zu achten ist das Fundament, um zu verantwortungsvollen Lösungen zu gelangen. Es gilt, durch sachliche Politik zu überzeugen – etwa, indem man die Kommunen wirksam unterstützt, bestehende Hürden auf dem Weg zu gelingender Integration abbaut und bürokratische Verfahren vereinfacht. Sicherheit und Flüchtlingsschutz sind keine Gegensätze, sondern gehören zusammen!“
Durch emotionalisierte Zuspitzungen und den markigen Ruf nach vermeintlich einfachen Lösungen wird eine gefährliche Dynamik in Gang gesetzt: Ängste werden geschürt, unerfüllbare Erwartungen geweckt – und auf diese Weise droht die demokratische und rechtsstaatliche Kultur unseres Landes Schaden zu nehmen.
Auch das europäische Projekt wird gefährdet, wenn im größten Mitgliedstaat der EU Forderungen laut werden, sich über das gemeinsame Recht einfach hinwegzusetzen. Fast in Vergessenheit scheint dabei zu geraten, dass die EU mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bereits restriktivere Regelungen beschlossen hat, die nun schrittweise umgesetzt werden.
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Auch Jesus war ein Flüchtling – bereits kurz nach seiner Geburt!
So flohen seine Eltern mit dem Neugeborenen von Bethlehem nach Ägypten, um dem Töten der Neugeborenen auf Befehl des Stadthalter Herodes zu entgehen.
Grafik DStGB Asylantragsverfahren 2000-2044; 2024 Rückgang um 33%
Grafik BAMF, Broschüre „Das Bundesamt in Zahlen 2023“, S. 13
Grafik BAMF, Broschüre „Das Bundesamt in Zahlen 2023“, S. 56
Die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen
Die FDGO schützt die Demokratie vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen und ist in Art. 21 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert. Die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) bezeichnet die zentralen verfassungsmäßigen Prinzipien, die die Grundlage des demokratischen Rechtsstaats in Deutschland bilden. Sie umfasst:
„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.) 1952
- Menschenwürde: Achtung und Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG)
- Demokratieprinzip: Volkssouveränität und Wahlen (Art. 20 GG).
- Rechtsstaatlichkeit: Gewaltenteilung, Bindung der Staatsgewalt an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).
- Gewaltmonopol des Staates: Ausschluss von Willkür und Gewalt als Mittel der politischen Durchsetzung.
- Grundrechte: Achtung der Freiheits- und Gleichheitsrechte.
A. Weidel (AfD) am 11.01.25:
„Wir haben einen Zukunftsplan für Deutschland, den wir in den ersten 100 Tagen einer Regierungsbeteilung angehen. Die Grenzen lückenlos schließen und jeden illegal und ohne Papiere einreisenden zurückweisen und eine ganz klare Ansage an alle Welt: Die deutschen Grenzen sind dicht!“ „Sozialleistung für nicht aufenthaltsberechtigte streichen und Rückführung im großen Stil durchführen. Und ich mus ihnen ganz ehrlich sagen, wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Re-migration.“
Videomitschnitt auf www.phoenix.de (url-Link)
F. Merz (CDU) am 23.01.25:
Ich werde im Fall meiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland am ersten Tag meiner Amtszeit das Bundesinnenministerium im Wege der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen. Es wird ein faktisches Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland für alle geben, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen oder die von der europäsichen Freizügigkeit gebrauch machen. Das gilt ausdrücklich auch für Personen mit Schutzanspruch.
Die europäischen Regeln – Dublin, Schengen, Eurodac – sind erkennbar dysfunktional – Deutschland muss daher von seinem Recht auf Vorrang des nationalen Rechts Gebrauch machen.“
Videomitschnitt auf www.sueddeutsche.de (url-Link)
J. Span (CDU) am 23.01.25:
Das europäsiche Recht ist dyfunktional und niemand kann von Deutschland erwarten, ein Recht anzuwenden, dass nicht funktioniert, wenn wir uns selbst dabei überfordern und übernehmen und dabei unsere innere Sicherheit gefährdet ist.“
Videomitschnitt auf www.zdf.de (url-Link)
„Ich möchte, dass wir nur noch die Dinge auf die Tagesordnung setzten, die wir vorher im Konsens mit Opposition und restlicher Regierung vereinbart haben, um uns alle, die Regierung und uns davor zu bewahren, dass wir plötzlich Zufallsmehrheiten im Saal mit der AfD oder den Linken haben. Ich will das nicht! Ich will, dass wir zu vernünftigen, gemeinsam Lösungen kommen.“
Friedrich Merz, 12.11.2024, DEHOGA Bundesverband (nachzuschauen auf x.com (url-Link)