„Zeichen und Symbole als Ausdruck politischer Sprache“

14. Feb. 2025 18 Uhr, Vortrag von Norbert Ellermann, Petrushaus Soest

Was sagen sie aus?

gemalt
gesprüht
gesungen
genäht
umgehängt
geschrie’n
Fingerzeichen
gedruckt

Referent: M.A. Norbert Ellermann von der Gedenkstätte Wewelsburg gegen Faschismus

Freitag, 15.Februar 2025, 18 Uhr Gemeindehaus St. Petri Soest, Petrikirchhof 8, Soest

Veranstalter: Friedensbündnis Soest

Norbert Ellermann, geboren 1968, Studium der Geschichte und Soziologie an den Universitäten Bielefeld und Münster mit dem Abschluss „Magister Artium“, seit 1996 beim Kreismuseum Wewelsburg tätig als pädagogischer Mitarbeiter, www.wewelsburg.de (url-Link)


Symbole und Erkennungszeichen Rechtsextremismus

8+8=16. Nicht immer! In der rechten Szene steht die „88“ für die verbotene Grußformel „Heil Hitler“ – ein Code, um Strafverfolgung entgehen und zugleich die Gesinnung propagieren zu können. Inzwischen gibt es ein ganzes Netz versteckter rechtsextremer Symbolik.

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Broschüre „Rechtsextremismus:“

Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen

Rechtsextremisten demonstrieren ihre Gesinnung oftmals in der Öffentlichkeit. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole sowie der szenetypischen Bekleidung zu. Bei einer Reihe solcher Zeichen und Symbole hat der Gesetzgeber das Zeigen und Verwenden in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt. Maßgebend sind hier die Bestimmungen der §§ 86, 86a des Strafgesetzbuches (StGB). Auf diese Vorschriften wird im Kapitel 1 dieser Broschüre näher eingegangen. Grundsätzlich ist dabei aber zu beachten, dass nicht alle in Rede stehenden Symbole und Zeichen vom historischen Nationalsozialismus „erfunden“ wurden oder quasi „exklusiv“ von Rechtsextremisten genutzt werden. Manche Zeichen wurden lediglich adaptiert und können deshalb in ihrem ursprünglichen Kontext durchaus unverfänglich und straffrei sein. So sind beispielsweise die im Nationalsozialismus verwendeten Runenzeichen eigentlich germanischen Ursprungs. Einige von ihnen, wie die „Sieg-“ oder „Odalrune“, instrumentalisierten die Nationalsozialisten später ganz bewusst für ihre eigene rechtsextremistische Symbolik. Häufig ist es für nicht der Szene zugehörige Personen schwer zu beurteilen, ob das eine oder andere Bekleidungsstück und die darauf gezeigte Symbolik nicht nur Ausdruck einer rechtsextremistischen Gesinnung eines Trägers ist, sondern ob zudem ein Straftatbestand erfüllt ist. Es werden sowohl Symbole beschrieben, die unter die §§ 86 und 86a StGB fallen, als auch in der Szene gebräuchliche Kleidungsstücke und Abzeichen, deren Verwendung zwar keinen Straftatbestand erfüllt, die aber dennoch eindeutig auf eine rechtsextremistische Gesinnung des Trägers hindeuten. Viele Rechtsextremisten werten Schweigen und Wegsehen als Zustimmung und fühlen sich dadurch zu weiteren und häufig folgenschweren Angriffen auf Schwache und Minderheiten herausgefordert. Für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Rechtsextremismus bedarf es daher der Aufmerksamkeit und des Engagements der Bevölkerung. Hierfür sind Information und Hintergrundwissen unerlässlich. Diese Broschüre möchte dazu einen Beitrag leisten

Broschüre „Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen“, Bundesamt für Verfassungsschutz, 2022-02, Download (pdf, 86 Seiten, 3,8 MB)

Symbole und Erkennungszeichen der linksextremen Szene

Viele linksextremistische Logos, Symbole und Codes sind international verbreitet. Traditionelle Zeichen wie Hammer, Sichel, roter Stern sowie neue Buchstabenkombinationen dienen der länderübergreifenden Erkennung und Identifikation.

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Symbole und Erkennungszeichen Islamismus

„Salafistenbart“ und Vollverschleierung: Eine eindeutige Zuordnung einer Person zum Islamismus aufgrund äußerer Merkmale ist für Außenstehende kaum möglich und kann falsche Zuschreibungen erzeugen.

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