Populistische Klima-Desinformation im Kontext des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG)


Abb: Ennio Brandt, 24.02.26
Hintergrund: GEG und seine Entstehung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kälteversorgung. Es wurde im Kabinett der Bundesregierung unter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erarbeitet und trat am 1. November 2020 in Kraft, indem es frühere Regelwerke wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführte. Ziel war eine Vereinheitlichung und damit eine solide Grundlage für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor.
In den Jahren danach wurde das GEG mehrfach novelliert. Besonders relevant war eine Änderung im Jahr 2023, bei der unter der damaligen Ampel-Koalition (Grüne, SPD, FDP) eine 65-Prozent-Regelung eingeführt wurde: neu eingebaute Heizungen sollten einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien erreichen. Diese Maßnahme war umstritten, wurde aber als Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele angesehen.
Die Pressekonferenz vom 24. Februar 2026: Kernaussagen der Bundesregierung
Am 24. Februar 2026 präsentierten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). In ihren Statements fielen mehrere zentrale Formulierungen:
- „Wir schaffen das harbecksche Heizungsgesetz ab“
- „Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache“
- „Die Bürger haben wieder die Freiheit selbst zu entscheiden“
- „Wir beseitigen die Gängelung und Bürokratie aus den alten Gesetzen von Robert Habeck“
Diese Aussagen sollen den Eindruck vermitteln, dass mit dem GMG ein radikaler Bruch mit früherer Klimaschutz- und Energiepolitik vollzogen werde — insbesondere mit Blick auf die Rolle des GEG-„Heizungsgesetzes“ aus der Ampel-Zeit.
Kritische Einordnung der populistischen Narrative
1. „Abschaffung des ‚harbeckschen Heizungsgesetzes‘“
In der Realität ist das GEG ein strukturelles Gesetz mit vielen Elementen, nicht nur einer einzelnen „Heizungsvorgabe“. Die Eckpunkte des GMG sehen vor, die 65 %-Regel zu streichen und stattdessen eine Grüngas-/Bioanteilsquote einzuführen. Das bedeutet nicht, dass es keine Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Energien mehr gibt — vielmehr wird der Ansatz verändert, nicht vollständig abgeschafft.
Desinformationselement: Durch die Formulierung „abschaffen“ entsteht medial und politisch der Eindruck, die Energiewende im Wärmesektor werde komplett beendet. Dies entspricht nicht dem tatsächlichen Gesetzesvorhaben, das vielmehr eine Neuorientierung vorsieht.
2. „Heizungskeller wird wieder zur Privatsache“
Politiker vertreten die Position, dass Eigentümer*innen wieder freier entscheiden könnten, welche Heiztechnik sie nutzen. Faktisch erlaubt der Eckpunktentwurf künftig auch den Einbau von Gas- und Ölheizungen — allerdings verbunden mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe (Bio-Treppe).
Problematische Vereinfachung: Die Formulierung suggeriert eine vollständige „Privatisierung“ der Entscheidung, was nicht zutrifft. Die Bio-Treppe und andere regulatorische Vorgaben bleiben staatlich gesteuert und können für Verbraucher*innen neue Anforderungen und Kosten bedeuten.
3. „Bürger haben wieder die Freiheit selbst zu entscheiden“
Freiheit wird hier als zentrales Argument genutzt. Dabei wird übersehen, dass auch mit dem GMG weiterhin staatliche Rahmenbedingungen gesetzt werden — etwa durch die Bio-Treppe, die Abhängigkeit von potenziell knappen erneuerbaren Brennstoffen oder die Anforderungen an Wärmenetze und kommunale Wärmeplanung.
Desinformation: Die Aussage verknüpft Freiheit rhetorisch mit Deregulierung, obwohl es weiterhin normative Vorgaben und staatlich gesteuerte Zielgrößen gibt.
4. „Beseitigung von Gängelung und Bürokratie aus den alten Gesetzen“
Zwar sind Entbürokratisierung und Vereinfachung oft legitime legislative Ziele, doch ist dieser Effekt im Gesetzgebungsverfahren nicht automatisch gewährleistet. Zum einen bleibt ein komplexes Regelwerk mit neuen Anforderungen bestehen. Zum anderen könnten neue Vorgaben wie die Bio-Treppe neue Bürokratie schaffen, insbesondere wenn die Verfügbarkeit erneuerbarer Brennstoffe begrenzt bleibt. Experten und Verbände sehen hier erhebliche Umsetzungsprobleme.
Rhetorische Strategie: Die Verkürzung auf „Bürokratie abschaffen“ dient vor allem der Polarisierung und löst keine inhaltliche Auseinandersetzung mit der tatsächlichen regulatorischen Landschaft.
Warum diese Narrative als Desinformation einzustufen sind
Populistische Klima-Desinformation zeichnet sich dadurch aus, dass komplexe politische und rechtliche Sachverhalte stark vereinfacht und emotionalisiert werden, um bestimmte politische Botschaften zu verstärken. Im Fall des GMG:
- Komplexe Gesetzgebung wird zu simplen Schlagworten reduziert („Abschaffung“, „Freiheit“, „Privatsache“).
- Historisch gewachsene, europarechtlich verankerte Verpflichtungen (zum Beispiel EU-Richtlinien zur Energieeffizienz und Gebäuderichtlinie) werden ausgeblendet.
- Regulatorische Kontinuität und Zielsetzungen des Klimaschutzes werden ignoriert oder verzerrt dargestellt, indem etwa behauptet wird, es gebe keine Vorgaben mehr zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Fazit
Die Aussagen in der Pressekonferenz vom 24. Februar 2026 bedienen eine populistische Logik der Polarisierung: Simplifizierung von Gesetzgebung, Überbetonung von „Freiheit“ und „Befreiung von Gängelung“ sowie die Darstellung eines vollständigen Bruchs mit früheren Klimaschutzstandards. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Reform des bestehenden gesetzlichen Rahmens, die Weiterentwicklung des GEG und eine neue Balance zwischen Klimazielen, Technologieoffenheit und Verbraucherinteressen anstrebt — aber keineswegs um eine vollkommene Abschaffung von staatlicher Klimapolitik.
Weiterführende Informationen:
- Klimakommunikation – Klima und Gesellschaft im Wandel: Wie Desinformation die Klimadebatte in digitalen Medien prägt, Ennio Brandt, Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschafts-forschung (DZHW), 24.02.26 ; www.dmg-ev.de
- Folien zum Vortrag von Ennio Brandt, (Download pdf)
- Pressekonferenz zum Gebäudeenergiegesetz: Einigung bei Union und SPD | 24.02.26 (YouTube-Video)

Soziale Risiken des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) für Mieter in unsanierten Beständen
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Regelwerk des Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend verändern. Während die politische Debatte stark auf „Technologieoffenheit“, „Freiheit im Heizungskeller“ und Entbürokratisierung fokussiert, geraten mögliche Verteilungswirkungen aus dem Blick. Insbesondere Mieterinnen und Mieter in energetisch schlechten Gebäuden – häufig Haushalte mit niedrigen Einkommen – könnten überproportional betroffen sein.
Im Folgenden eine differenzierte Analyse der zentralen Risikofaktoren.
1. Kostenumlage bei Modernisierung: Investitionsanreize zulasten der Mieter
Energetische Modernisierungen sind kapitalintensiv: Heizungsersatz, Leitungsnetze, Dämmmaßnahmen, ggf. Anschluss an Wärmenetze. Nach geltendem Mietrecht können Vermieter einen Teil dieser Investitionen dauerhaft auf die Jahresmiete umlegen.
Problemstruktur:
- In Gebäuden mit schlechter Substanz ist der Sanierungsbedarf besonders hoch.
- Eigentümer reagieren rational: Wenn Modernisierungen regulatorisch angestoßen oder wirtschaftlich attraktiver werden, wird investiert.
- Die Umlagefähigkeit führt zu dauerhaft höheren Nettokaltmieten, selbst wenn Betriebskosten sinken.
Für einkommensschwache Haushalte entsteht eine doppelte Belastung:
- Modernisierungsumlage
- ggf. weiterhin hohe Betriebskosten bei unzureichender energetischer Gesamtqualität
Gerade in Beständen der 1950er–1970er Jahre mit schlechter Dämmung verpuffen Effizienzgewinne einzelner Maßnahmen teilweise, während die Mietsteigerung voll wirksam bleibt.
2. Risiko der „Energiearmut“ durch technologische Pfadentscheidungen
Das GMG sieht laut Eckpunkten eine stärkere Öffnung für Gas- und Hybridlösungen mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe vor (Bio-Anteile, synthetische Gase). Diese Struktur birgt ökonomische Risiken:
- Grüne Gase sind knapp und voraussichtlich teurer als fossiles Erdgas.
- Preisvolatilität bleibt bestehen.
- Der CO₂-Preis im europäischen Emissionshandel steigt strukturell.
In schlecht sanierten Gebäuden führt das zu dauerhaft hohen Heizkosten. Haushalte mit niedrigen Einkommen geben bereits heute einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Budgets für Energie aus. Ohne flankierende Sozialinstrumente steigt das Risiko von Energiearmut.
3. „Sanieren oder verkaufen“ – Marktreaktionen im unteren Segment
Für Eigentümer von Gebäuden mit besonders schlechter Substanz kann das GMG – je nach Ausgestaltung – zwei Reaktionspfade auslösen:
- Investition mit Umlage auf Mieter
- Verkauf an institutionelle Investoren
In angespannten Wohnungsmärkten führt das häufig zu:
- Aufwertung („Upgrading“) der Immobilie
- Neuvermietung zu deutlich höheren Preisen
- Verdrängung einkommensschwacher Haushalte
Die energetische Transformation wird damit zu einem Verstärker bestehender Wohnungsmarktungleichheit.
4. Fehlende Kopplung von Klimapolitik und Sozialpolitik
Das ursprüngliche Peter Altmaier-GEG von 2020 entstand noch unter der Bundesregierung von Angela Merkel und zielte primär auf regulatorische Vereinheitlichung. Die spätere Novellierung unter Robert Habeck verschärfte die Klimakomponente durch die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen.
Beide Regelungsphasen hatten ein strukturelles Defizit:
Die soziale Abfederung war nicht systemisch mit der Regulierung verzahnt, sondern erfolgte über Förderprogramme.
Beim GMG stellt sich die gleiche Grundfrage:
- Werden einkommensschwache Mieter strukturell geschützt?
- Oder bleibt soziale Kompensation ein nachgelagerter Fördermechanismus?
Förderprogramme adressieren primär Eigentümer. Mieter profitieren nur indirekt – und nicht zwingend proportional.
5. Technische Einzelmaßnahmen ohne ganzheitliche Sanierung
In Gebäuden mit schlechter Substanz reicht der Austausch der Heizung allein nicht aus. Ohne:
- Fassadendämmung
- Fenstertausch
- Optimierung der Gebäudetechnik
bleibt der Energiebedarf hoch.
Wird das GMG technologieoffen ausgestaltet, könnte es ökonomisch attraktiver sein, lediglich Heizsysteme anzupassen, anstatt tiefgreifend zu sanieren. Für Mieter bedeutet das:
- Keine strukturelle Senkung des Energieverbrauchs
- Potenziell steigende Mieten
- Unsichere Heizkostenentwicklung
Das ist insbesondere problematisch für Haushalte mit geringen finanziellen Ressourcen.
6. Verteilungspolitische Dimension
Statistisch wohnen Haushalte mit niedrigem Einkommen überdurchschnittlich häufig in:
- energetisch schlechten Beständen
- größeren Wohneinheiten mit höherem Verbrauch
- Quartieren mit geringerer Modernisierungsquote
Eine klimapolitische Reform ohne klare soziale Leitplanken wirkt daher regressiv:
Sie belastet relativ stärker jene Gruppen, die ohnehin weniger Anpassungsspielraum haben.
Fazit: Klimapolitik ohne Sozialarchitektur verstärkt Ungleichheit
Das neue GMG kann klimapolitisch sinnvoll ausgestaltet werden – entscheidend ist jedoch die Verteilungsarchitektur. Ohne:
- Begrenzung oder Reform der Modernisierungsumlage
- gezielte Entlastung einkommensschwacher Mieter
- Warmmieten-Neutralität als Leitprinzip
- verbindliche Effizienzstandards für unsanierte Bestände
besteht das reale Risiko, dass ausgerechnet Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen die Transformationskosten überproportional tragen.
Die zentrale politische Frage lautet daher nicht nur:
Wie modernisieren wir den Gebäudebestand?
Sondern ebenso:
Wer trägt die Kosten – und wer wird geschützt?
Klimageld soll Klimaschutz mit sozialem Ausgleich verbinden
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger in Form eines sozialen Klimageldes zurückzugeben.
Die Diakonie Deutschland fordert die Bundesregierung gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis auf, die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung komplett an die Bürgerinnen und Bürger in Form eines sozialen Klimageldes zurückzugeben. Die Bundesregierung muss Wort halten und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Klimageld als sozialen Ausgleich schnellstmöglich einführen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Aufruf „Soziales Klimageld einführen – jetzt!“.
Meldung auf www.ekhn.de (Link)

Schon heute 300 € Mehrkosten für Biogas
Eine aktuelle Auswertung am 03.03.2026 beim Verbleichportal Verivox zeigt die Mehrkosten für 20.000 kWh Biogas.

