Klagen gegen Klimaschutzgesetz der Bundesregierung

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Meldung des Ev. Pressedienstes (EPD) vom 15.07.24

Weitere Klage der Umwelthilfe gegen Bundesregierung

Berlin (epd). Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ist am Montag eine weitere Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung verhandelt worden. Der Umweltverband will damit erreichen, dass die Regierung ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm vorlegt. Konkret wirft die DUH der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. Das Urteil in dem Verfahren soll am 23. Juli verkündet werden. (Az. OVG 11 A 16/20) einer Gesellschaft, die oft sprachlos ist und in der zu viele keine Stimme haben“.

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UPDATE vom 16.07.24 Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden:

Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung ihr eigenes Klimaschutzprogramm überarbeiten. Damit gaben die Richter der klagenden Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die bisher aufgelisteten Maßnahmen nicht ausreichten, um die Klimaziele zu erreichen.

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Drei Klagen in Karlsruhe

BERLIN taz | Nachdem die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz entschärft hat, wollen Umweltorganisationen und Privatpersonen erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dazu gehören etwa Fridays for Future, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND.

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Zukunftsklage

Eine der drei Beschwerden stammt von Greenpeace, Germanwatch, Anwältin Verheyen, Neubauer und einigen Privatpersonen. Sie richtet sich sowohl gegen das neue als auch gegen das alte Klimaschutzgesetz. 

Klimaschutz darf nicht zulasten der heutigen Jugend und zukünftiger Generationen aufgeschoben werden, sondern muss zeitnah umgesetzt werden. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem historischen Klimabeschluss im Frühjahr 2021 fest. 

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Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz

Für die zweite Beschwerde ist die DUH zusammen mit Anwalt Klinger verantwortlich. Dieser kritisierte die „Abschaffung des verbindlichen Emissionsminderungspfades“ im novellierten Gesetz.

Das neue Klimaschutzgesetz entspricht nicht den eindeutigen Vorgaben der historischen Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 und ist verfassungswidrig! 

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Klimaschutz ist Menschenrecht

Die dritte Beschwerde reichen der Umweltverband BUND, der Solarenergie-Förderverein, Umweltjurist Felix Ekardt und weitere Private ein. Ihrer Ansicht nach sind die Klimaziele der Bundesregierung insgesamt zu schwach, bis 2045 klimaneutral zu sein sei zu spät. 

Das neue Klimaschutzgesetz ist gefährlich ambitionslos und reicht nicht, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Die Bundesregierung verstößt damit gegen das Grundgesetz. Darum reichen wir nun Verfassungsbeschwerde ein.

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