Orientierungshilfe der Dt. Bischofskonferenz, 2025

Alle können wir als Werkzeuge Gottes an der Bewahrung der Schöpfung mitarbeiten
In der Europäischen Union (EU) sind seit dem Jahr 2014 bestimmte Unternehmen und Organisationen dazu verpflichtet, über Aspekte der Nachhaltigkeit zu berichten. Die EU verabschiedete dazu die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die Pflichten der betreffenden Unternehmen zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung erweiterte. Ab diesem Jahr wird die Berichtspflicht erheblich ausgeweitet. In diesem Zusammenhang wird die Orientierungshilfe herausgegeben, um eine Hilfestellung zu einer machbaren Berichterstattung über Nachhaltigkeit zu geben, obwohl (Erz-)Bistümer als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht unter den direkten Wirkungsbereich der CSRD fallen. Das Dokument ist eine praktische Hilfe zur Orientierung in diesem Themenbereich und bietet präventiv auch Antworten auf Anfragen an die (Erz-)Bistümer von innen und außen im Hinblick auf eine Nachhaltigkeitsberichterstattung.
In diesem Zusammenhang ist es nun auch für die deutschen (Erz-)Bistümer und für weitere kirchliche Einrichtungen empfehlenswert, in der entsprechenden Breite und Tiefe über das Thema Nachhaltigkeit in ihrem Einfluss- und Wirkungsbereich zu berichten, obwohl sie nicht unter den Wirkungsbereich der CSRD fallen. Dabei wird deutlich, dass die Einrichtungen der katholischen Kirche auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Feldern Bezüge zur Nachhaltigkeit haben. Dies lässt sich in einem kurzen Überblick wie folgt darstellen:
- Bildung und Aufklärung: Viele katholische Organisationen und Einrichtungen engagieren sich in der Bildung und Aufklärung über Nachhaltigkeit. Kindergärten, Schulen, Universitäten, Hilfswerke, Verbände, Gemeinden und weitere Einrichtungen werden angehalten, Umweltbewusstsein zu fördern und praktische Maßnahmen wie Recycling, Energieeinsparung und nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen.
- Praktische Initiativen: In vielen (Erz-)Bistümern gibt es konkrete Projekte, die Nachhaltigkeit fördern. Dazu gehören der Einsatz erneuerbarer Energien in kirchlichen Gebäuden, die Durchführung von Umweltaudits und die Unterstützung nachhaltiger Entwicklungsprojekte in anderen Ländern und Kontinenten.
- Soziale Gerechtigkeit: Die katholische Kirche verknüpft Nachhaltigkeit mit sozialer Gerechtigkeit, indem sie die Auswirkungen von Umweltzerstörung und Klimawandel auf die ärmsten Bevölkerungsgruppen weltweit hervorhebt. Die Forderung nach einem gerechten Zugang zu natürlichen Ressourcen und nachhaltiger Entwicklung ist ein wiederkehrendes Thema
- Ethische Richtlinien für Investitionen: Die Deutsche Bischofskonferenz hat gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eine rientierungshilfe für Finanzverantwortliche katholischer Einrichtungen in Deutschland mit dem Titel Ethisch-nachhaltig investieren veröffentlicht (2., aktualisierte Auflage 2021). Darin wird die Bedeutung von ökologischen (environmental), sozialen (social) und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) bei der Auswahl von Investitionen betont. Teilweise engagieren sich (Erz-)Bistümer und kirchliche Einrichtungen außerdem im sogenannten Impact Investing, bei dem gezielt in Projekte und Unternehmen investiert wird, die soziale oder ökologische Verbesserungen anstreben.
- Ökumenische und interreligiöse Zusammenarbeit: Die Kirche sucht die Zusammenarbeit mit anderen christlichen Konfessionen, anderen Religionen und mit der säkularen Gesellschaft, um gemeinsame Ziele in Bezug auf Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung zu fördern. Dies zeigt sich in verschiedenen interreligiösen Kontakten, in Dialogen und Kooperationen.
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