Wie populistische Desinformation die Debatte prägt

Übersicht
Populistische Desinformation:
Die Debatte um das neue GMG wird durch stark vereinfachende Narrative geprägt („Heizungskeller wird Privatsache“, „Abschaffung des Heizungsgesetzes“). Komplexe energie- und klimapolitische Regelwerke werden auf Schlagworte reduziert. Dadurch entsteht der Eindruck vollständiger Deregulierung und Freiheitsgewinne, obwohl weiterhin staatliche Vorgaben und langfristige Klimaverpflichtungen bestehen.
Einfluss auf den CO₂-Reduktionspfad:
Der Gebäudesektor verursacht rund 100 Mio. Tonnen CO₂ pro Jahr und muss seine Emissionen bis 2030 auf etwa 67 Mio. Tonnen senken. Werden durch das GMG fossile Heiztechnologien länger zugelassen, entstehen Lock-in-Effekte über Jahrzehnte. Das erschwert die Einhaltung des Klimaschutzpfads und erhöht den Druck auf andere Sektoren, zusätzliche Emissionsminderungen zu erbringen.
Geopolitische Risiken:
Eine Verlängerung der Öl- und Gasnutzung im Gebäudesektor verstetigt Deutschlands Importabhängigkeit. Nach dem Wegfall russischer Lieferungen steigt die Abhängigkeit von LNG-Importen, insbesondere aus den USA, sowie von politisch fragilen Förderstaaten. Damit bleiben Preisvolatilität, geopolitische Erpressbarkeit und strategische Verwundbarkeit bestehen.
Soziale Risiken für Mieter:
In energetisch schlechten Gebäuden – häufig bewohnt von Haushalten mit geringen Einkommen – können Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden. Gleichzeitig drohen hohe und volatile Heizkosten bei fossiler Abhängigkeit. Ohne gezielte soziale Absicherung besteht das Risiko steigender Warmmieten, Energiearmut und Verdrängung.


Abb: Ennio Brandt, 24.02.26
Populistische Desinformation
Hintergrund: das GEG und seine Entstehung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Kälteversorgung. Es wurde im Kabinett der Bundesregierung unter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erarbeitet und trat am 1. November 2020 in Kraft, indem es frühere Regelwerke wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführte. Ziel war eine Vereinheitlichung und damit eine solide Grundlage für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor.
In den Jahren danach wurde das GEG mehrfach novelliert. Besonders relevant war eine Änderung im Jahr 2023, bei der unter der damaligen Ampel-Koalition (Grüne, SPD, FDP) eine 65-Prozent-Regelung eingeführt wurde: neu eingebaute Heizungen sollten einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien erreichen. Diese Maßnahme war umstritten, wurde aber als Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele angesehen.
Pressekonferenz vom 24. Februar 2026
CDU/CSU und SPD stellten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vor. Zentrale Aussagen lauteten:
- „Wir schaffen das harbecksche Heizungsgesetz ab“
- „Der Heizungskeller wird wieder zur Privatsache“
- „Die Bürger haben wieder die Freiheit selbst zu entscheiden“
- „Wir beseitigen die Gängelung und Bürokratie“
Die Wortwahl suggeriert einen radikalen Bruch mit der bisherigen Klimapolitik im Gebäudebereich.
Kritische Einordnung
1. „Abschaffung des Heizungsgesetzes“
Das GEG ist ein umfassendes Regelwerk, keine Einzelvorschrift. Die geplante Reform ersetzt die 65-Prozent-Vorgabe durch andere Instrumente (z. B. Bio-Anteile). Von einer vollständigen Abschaffung kann daher keine Rede sein.
2. „Heizungskeller als Privatsache“
Auch künftig bleiben staatliche Vorgaben bestehen – etwa Quoten, Emissionsanforderungen und kommunale Wärmeplanung. Von vollständiger Entscheidungsfreiheit kann faktisch nicht gesprochen werden.
3. „Mehr Freiheit, weniger Bürokratie“
Die Reform verändert den Regulierungsansatz, beseitigt aber nicht zwangsläufig Komplexität. Neue Quoten- und Nachweissysteme können ihrerseits administrativen Aufwand erzeugen.
Einordnung als populistische Desinformation
Die Debatte ist geprägt von rhetorischer Zuspitzung:
- Komplexe Gesetzgebung wird auf Schlagworte reduziert („Abschaffung“, „Privatsache“, „Freiheit“).
- Europarechtliche und klimapolitische Verpflichtungen werden ausgeblendet.
- Kontinuität der Regulierung wird als vollständiger Systembruch dargestellt.
Fazit
Die Aussagen vom 24. Februar 2026 folgen einer Logik politischer Polarisierung. Tatsächlich handelt es sich beim GMG nicht um das Ende staatlicher Klimaregulierung, sondern um eine Neujustierung des bestehenden Rahmens. Die strukturellen Zielvorgaben im Gebäudesektor bleiben bestehen – auch wenn sich die Instrumente ändern.
Weiterführende Informationen:
- Pressekonferenz zum Gebäudeenergiegesetz: Einigung bei Union und SPD | 24.02.26 (YouTube-Video)
- Folien zum Vortrag von Ennio Brandt, DZHW (Download pdf)

Einfluss von GEG/GMG auf den CO₂-Reduktionspfad im Gebäudesektor
Der Gebäudesektor verursacht in Deutschland jährlich rund 100 Mio. Tonnen CO₂ und steht für etwa 14–15 % der gesamten Treibhausgasemissionen. Nach dem Klimaschutzgesetz muss dieser Wert bis 2030 auf ca. 67 Mio. Tonnen CO₂ sinken. Langfristiges Ziel ist die Klimaneutralität bis 2045.
Rolle des bisherigen GEG
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetz mit der 65-Prozent-Regel für neue Heizungen sollte den fossilen Anteil im Wärmesektor zügig senken. Hintergrund: Heizungen haben Laufzeiten von 20–30 Jahren – jede neu installierte fossile Anlage beeinflusst den Emissionspfad über Jahrzehnte.
Da der Gebäudesektor seine jährlichen Zielwerte zuletzt mehrfach verfehlt hat, galt die beschleunigte Umstellung auf erneuerbare Wärme als zentraler Hebel.
Auswirkungen der GMG-Änderungen
Das geplante GMG setzt stärker auf Technologieoffenheit und flexible Quoten statt klarer Mindestanteile erneuerbarer Energien. Dadurch entstehen Risiken für den CO₂-Pfad:
- Verlängerung fossiler Nutzung durch neue Gas- oder Hybridheizungen
- Lock-in-Effekte über Jahrzehnte
- Höherer Druck auf andere Sektoren (Strom, Industrie, Verkehr), Emissionen schneller zu senken
Ohne zusätzliche Maßnahmen könnte das 2030-Ziel im Gebäudesektor deutlich verfehlt werden. Jede Verzögerung erhöht zudem den Transformationsdruck in den 2030er-Jahren.
Europarechtlicher Rahmen
Hinzu kommt die neue EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD), die bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. (www.bbsr-geg.bund.de) Sie verlangt:
- eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz,
- die Reduktion besonders ineffizienter Gebäude,
- einen klaren Dekarbonisierungspfad im Gebäudebestand.
Ein nationales Regelwerk, das fossile Heiztechnologien langfristig offenhält, muss daher mit diesen europäischen Effizienzanforderungen kompatibel sein. Andernfalls drohen Zielkonflikte und Anpassungsbedarf.
Fazit
Die Ausgestaltung des GMG entscheidet maßgeblich darüber, ob der Gebäudesektor seinen Beitrag zur Emissionsminderung leisten kann. Wird die Dekarbonisierung verlangsamt, gerät nicht nur das 2030-Zwischenziel, sondern auch der Weg zur Klimaneutralität 2045 unter erheblichen Druck – national wie europarechtlich.



Gaspreisentwicklung Anfang März 2026: +16% in 1 Woche; Quelle: www.boerse.de
Die geopolitischen Risiken des GMG – Energieabhängigkeit als strategische Verwundbarkeit
Die Neuausrichtung der deutschen Wärmepolitik im Rahmen des GMG wird innenpolitisch vor allem unter dem Aspekt von Technologieoffenheit und Kosten diskutiert. Weniger beleuchtet wird die geopolitische Dimension: Jede energiepolitische Weichenstellung im Gebäudesektor – einem der größten Endenergieverbraucher Deutschlands – hat unmittelbare außen- und sicherheitspolitische Implikationen.
Wenn das GMG faktisch die Nutzung von Gas- und Ölheizungen verlängert oder neu incentiviert, verschiebt es nicht nur klimapolitische Zielpfade. Es beeinflusst auch Deutschlands strategische Abhängigkeiten.
Fossile Importabhängigkeit
Deutschland verfügt kaum über eigene Öl- und Gasvorkommen. Die frühere starke Abhängigkeit von Russland wurde mit dem Angriff auf die Ukraine sichtbar. Zwar wurden Lieferquellen diversifiziert, doch Erdgas (als LNG) und Rohöl stammen weiterhin überwiegend aus dem Ausland. Preisvolatilität und politische Risiken bleiben strukturell bestehen.
Neue Abhängigkeit von LNG und den USA
Seit dem Wegfall russischer Lieferungen sind die USA zu einem zentralen LNG-Lieferanten geworden. Das stabilisiert kurzfristig die Versorgung, schafft jedoch neue Risiken:
- globale Preisschwankungen durch Konkurrenz mit Asien
- handelspolitische Abhängigkeiten
- langfristige Infrastrukturbindungen (LNG-Terminals, Lieferverträge)
Eine Politik, die Gasheizungen länger ermöglicht, verfestigt diese Importstruktur.
Politische Risiken in Förderstaaten
Weitere Lieferländer wie Katar, Algerien oder Saudi-Arabien sind geopolitisch sensibel. Energieimporte aus solchen Regionen bergen Risiken wie Lieferunterbrechungen, Preisschwankungen und politische Erpressbarkeit.
Krieg am Arabisch Golf und Risiken für Energieimporte
Der aktuelle Krieg im Iran verschärft die geopolitischen Risiken fossiler Energieabhängigkeit erheblich. Die militärische Eskalation in der Golfregion betrifft eine der sensibelsten Energie-Drehscheiben der Welt: die Straße von Hormus. Durch diese Route wird ein erheblicher Teil des global gehandelten Öls und Flüssiggases transportiert. Bereits geringe Störungen führen zu deutlichen Preisaufschlägen und erhöhter Marktvolatilität.
Strategische Autonomie und Lock-in-Effekte
Die EU verfolgt das Ziel größerer strategischer Autonomie. Eine stärkere Elektrifizierung des Wärmesektors würde Importabhängigkeiten senken. Das GMG könnte hingegen fossile Pfade verlängern. Neue Gasheizungen und Infrastruktur wirken über Jahrzehnte (20–30 Jahre) und schaffen sogenannte Lock-in-Effekte.
Fazit: Energiepolitik ist Außenpolitik
Das GMG ist nicht nur eine ordnungsrechtliche Reform im Gebäudesektor. Es ist implizit auch eine Entscheidung über:
- Importabhängigkeit vs. Autonomie
- Volatilität vs. Resilienz
- geopolitische Verwundbarkeit vs. strategische Unabhängigkeit
Eine Wärmepolitik, die fossile Optionen langfristig offenhält, verlängert Deutschlands Bindung an internationale Rohstoffmärkte und an Staaten mit eigenen machtpolitischen Interessen – darunter auch die USA.
Die zentrale strategische Frage lautet daher:
Soll der Gebäudesektor als Hebel zur Reduktion geopolitischer Risiken genutzt werden – oder wird er zu einem Instrument der Verlängerung fossiler Abhängigkeiten?
Diese Entscheidung ist nicht nur klimapolitisch relevant, sondern sicherheits- und außenpolitisch von grundlegender Bedeutung.

Soziale Risiken des neuen GMG für Mieter in unsanierten Beständen
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Regelwerk des Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundlegend verändern. Während die politische Debatte stark auf „Technologieoffenheit“, „Freiheit im Heizungskeller“ und Entbürokratisierung fokussiert, geraten mögliche Verteilungswirkungen aus dem Blick. Insbesondere Mieterinnen und Mieter in energetisch schlechten Gebäuden – häufig Haushalte mit niedrigen Einkommen – könnten überproportional betroffen sein.
Im Folgenden eine differenzierte Analyse der zentralen Risikofaktoren.
1. Umlagefähige Modernisierungskosten
Energetische Maßnahmen sind teuer und können teilweise dauerhaft auf die Miete umgelegt werden. In schlecht sanierten Beständen führt das zu steigenden Nettokaltmieten – selbst wenn die Heizkosten nur begrenzt sinken. Für einkommensschwache Haushalte entsteht eine doppelte Belastung aus Modernisierungsumlage und weiterhin hohem Energieverbrauch.
2. Risiko steigender Heizkosten
Wenn das GMG Gas- und Hybridlösungen länger zulässt, bleiben Preisvolatilität, steigende CO₂-Kosten und teure „grüne Gase“ ein Faktor. In unsanierten Gebäuden führt das zu dauerhaft hohen Energiekosten – mit wachsendem Risiko von Energiearmut.
3. Verdrängungseffekte
Eigentümer können zwischen Investition mit Umlage oder Verkauf wählen. In angespannten Wohnungsmärkten führt dies oft zu Aufwertung, Neuvermietung und Verdrängung einkommensschwacher Mieter. Die energetische Transformation kann so bestehende Ungleichheiten verstärken.
4. Fehlende soziale Flankierung
Weder das ursprüngliche GEG unter Peter Altmaier noch die Novelle unter Robert Habeck haben Klimapolitik systematisch mit Mieterschutz verzahnt. Förderprogramme adressieren primär Eigentümer; Mieter profitieren nur indirekt.
Fazit: Klimapolitik ohne Sozialarchitektur verstärkt Ungleichheit
Das neue GMG kann klimapolitisch sinnvoll ausgestaltet werden – entscheidend ist jedoch die Verteilungsarchitektur. Ohne:
- Begrenzung oder Reform der Modernisierungsumlage
- gezielte Entlastung einkommensschwacher Mieter
- Warmmieten-Neutralität als Leitprinzip
- verbindliche Effizienzstandards für unsanierte Bestände
besteht das reale Risiko, dass ausgerechnet Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen die Transformationskosten überproportional tragen.
Die zentrale politische Frage lautet daher nicht nur:
Wie modernisieren wir den Gebäudebestand?
Sondern ebenso:
Wer trägt die Kosten – und wer wird geschützt?

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Die Preisanfrage am 03.03.2026 im Vergleichportal Verivox.
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Klimageld soll Klimaschutz mit sozialem Ausgleich verbinden
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger in Form eines sozialen Klimageldes zurückzugeben.
Die Diakonie Deutschland fordert die Bundesregierung gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis auf, die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung komplett an die Bürgerinnen und Bürger in Form eines sozialen Klimageldes zurückzugeben. Die Bundesregierung muss Wort halten und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Klimageld als sozialen Ausgleich schnellstmöglich einführen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Aufruf „Soziales Klimageld einführen – jetzt!“.
Meldung auf www.ekhn.de (Link)

Fossiler Deal ein Kniefall vor MAGA
In den letzten Monaten haben die USA und die Europäische Union (EU) ein umfassendes wirtschaftliches bzw. handels‑ und energiepolitisches Abkommen ausgehandelt, in dessen Rahmen auch Verpflichtungen zu Gas‑ und Erdöl‑Importen eine zentrale Rolle spielen. Die wichtigsten Punkte, Zusagen und Summen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Verpflichtungen der EU zu US‑Energieimporten in Höhe von 750 Mrd €
Die EU erklärte sich bereit, bis Ende 2028 US‑Energieprodukte im Wert von $750 Mrd zu beziehen (~$250 Mrd/Jahr), primär LNG, Rohöl und Kernbrennstoffe. Dies ist eine politische Absichtserklärung, deren Umsetzung von Marktbedingungen abhängt.
- 2024 importierte die EU insgesamt etwa $400 Mrd Energie, davon rund $75 Mrd aus den USA.
- Die Zusage stellt eine deutliche Steigerung dar: etwa 10‑fach für US‑Energie.
US‑Zugeständnisse
Die USA senken Zölle auf viele EU‑Exporte auf 15 %. US‑Seite garantiert ausreichende Produktions- und Exportkapazitäten, aber keine festen Exportpflichten.
Kritische Einordnung
- $750 Mrd ist ambitioniert und schwer erreichbar, da EU-Energieimporte marktgetrieben sind.
- Infrastruktur und Klimaziele der EU begrenzen die praktische Umsetzung.
Fazit
Der „Deal zwischen den USA und der EU“ im Bereich Gas und Öl ist derzeit eine politische Vereinbarung mit ambitionierten Zielsetzungen, die auf eine strategische Neuorientierung der europäischen Energieversorgung abzielt – insbesondere als Ersatz für russische Energieimporte. Er ist jedoch marktgetrieben, nicht rechtlich bindend und in seiner Höhe und praktischen Umsetzbarkeit umstritten.