Papst fordert sofortiges Ende der „Barbarei des Krieges“

Kritik an Israel wird nach Beschuss einer kath. Kirche und 3 Toten noch schärfer

Beim Mittagsgebet an seinem Urlaubsort Castel Gandolfo sagt der Papst: Der Beschuss folge „nach vielen, kontinuierlichen militärischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung und gegen religiöse Stätten in Gaza“. Unter dem Beifall von Tausenden Menschen auf dem Platz vor der päpstlichen Sommerresidenz fordert Leo XIV. ein sofortiges Ende der „Barbarei des Krieges“.

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Wesentliche Punkte

  • Getroffene Kirche: Am 17. Juli 2025 wurde die einzige katholische Kirche im Gazastreifen, die Heilige‑Familien‑Kirche in Gaza-Stadt, durch israelischen Beschuss schwer beschädigt. Drei Menschen starben, und mehrere, darunter der Gemeindepfarrer, wurden verletzt. Im Kirchengebäude hatten rund 500–600 Binnenflüchtlinge Schutz gesucht
  • Israelische Stellungnahme: Die israelische Armee sprach von einem Versehen, das durch Splitter einer Panzergranate verursacht worden sei, und führte eine Untersuchung durch. Premierminister Netanyahu äußerte sein „tiefes Bedauern“
  • Reaktion des Vatikans: Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin bezweifelte die Unfalldarstellung und forderte eine umfassende, transparente Aufklärung. Es sei „berechtigter Zweifel“, ob die Kirche absichtlich ins Visier genommen wurde
  • Papst Leo XIV.: In seiner Angelus-Rede am 20. Juli 2025 sprach er von der fortgesetzten „Barbarei des Krieges“ und forderte sofortigen Waffenstillstand sowie Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Er betonte Schutz von Zivilisten und religiösen Stätten und die Notwendigkeit für Dialog statt Gewalt
  • Weitere kirchliche Stimme: Kardinal Pierbattista Pizzaballa, Latinischer Patriarch von Jerusalem, bereiste Gaza und bezeichnete die Lage als „moralisch unvertretbar.“ Die humanitäre Situation sei katastrophal – mit Hunger, Versorgungsengpässen und extremem Leid.

📌 Fazit

  • Der Vorfall markiert einen Wendepunkt in der Haltung des Vatikans gegenüber Israel.
  • Papst Leo XIV. spricht deutlicher und kritischer – mit scharfer Sprache statt zurückhaltender Diplomatie.
  • Hohe kirchliche Würdenträger fordern eine unabhängige Untersuchung und verstärkte internationale Reaktionen.
  • Die humanitäre Krise in Gaza wird als persönliches und institutionelles Anliegen der katholischen Kirche zunehmend sichtbar gemacht.

Hunger als Waffe – WHO warnt vor tödlicher Ernährungskrise im Gazastreifen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt erneut Alarm: Im Gazastreifen droht eine humanitäre Katastrophe ungekannten Ausmaßes. In einem aktuellen Bericht warnt die Organisation davor, dass der Hunger zunehmend als Waffe eingesetzt werde – mit verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung. Besonders Kinder, Schwangere und ältere Menschen sind akut vom Hungertod bedroht.

Seit Beginn des Konflikts hat sich die Versorgungslage dramatisch verschlechtert. Lebenswichtige Güter wie Nahrung, Wasser und medizinische Hilfe gelangen kaum noch in das Gebiet. Hilfsorganisationen sprechen von einer systematischen Blockade, die gezielt die Grundversorgung unterbindet. „Die Situation ist verzweifelt. Menschen sterben nicht nur durch Gewalt, sondern auch durch das bewusste Vorenthalten von Nahrungsmitteln“, so ein WHO-Sprecher.

Laut WHO befinden sich große Teile der Bevölkerung bereits in einer Phase der akuten Unterernährung. Viele Familien haben seit Wochen keine ausreichende Mahlzeit mehr erhalten. Die wenigen Hilfslieferungen, die den Gazastreifen erreichen, reichen bei Weitem nicht aus – und werden oft unter gefährlichen Bedingungen verteilt.

Internationale Organisationen fordern einen sofortigen und sicheren humanitären Zugang, um die schlimmsten Folgen abzuwenden. „Hunger darf niemals als Kriegswaffe dienen“, mahnt die WHO. Die internationale Gemeinschaft steht unter Druck, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um eine Eskalation der Ernährungskrise zu verhindern – und die Würde sowie das Leben der betroffenen Menschen zu schützen.

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Grundsätze des humanitären Völkerrechts:
In bewaffneten Konflikten muss jederzeit klar zwischen der Zivilbevölkerung und kämpfenden Einheiten unterschieden werden. Auch wenn sich vereinzelt Kämpfer unter Zivilisten befinden, behalten die Zivilpersonen ihren Schutzstatus. Kampfhandlungen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen – das bedeutet, Waffen und Taktiken, die übermäßiges Leid verursachen oder langfristige Zerstörungen ganzer Regionen bewirken, sind untersagt. Angriffe dürfen sich ausschließlich gegen militärisch relevante Ziele richten. Maßnahmen wie die Vertreibung von Menschen oder das Blockieren von Hilfslieferungen in besetzte Gebiete verstoßen ebenfalls gegen das Völkerrecht.