Stellt Ökozid unter Strafe
Schwere Naturzerstörung gehört zu den wesentlichen Treibern von Klimakrise und Artensterben. Das Problem ist systemisch und wird vom aktuellen Rechtssystem befördert: Schäden an der natürlichen Mitwelt werden von Behörden genehmigt, von Regierungen mit Milliarden-Subventionen gefördert und von Gesellschaften geduldet.
Daher stellt sich die Frage, welche Rolle das Recht spielen kann, um dem fortschreitenden Biodiversitätsverlust und der sich zuspitzenden Klimakrise Einhalt zu gebieten. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor. Der Gesetzestext enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem eine Vorgabe zur Bestrafung von Verbrechen, die mit Ökozid vergleichbar sind. Die Stop Ecocide Foundation fordert daher von der Bundesregierung, Ökozid als Straftatsbestand aufzunehmen.
Sie können die Online-Petition unterzeichnen auf action.wemove.eu (url-Link)