Verbot der Fassadenbeleuchtung

gilt auch für Kirchen in Baden-Württemberg

Wer über’s Land reist, der kann ins Grübeln kommen. Denn auch in den Wintermonaten ist gesetzlich geregelt, dass Fassaden baulicher Objekte vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht beleuchtet werden dürfen. Doch so manches Gebäude, so manche Kirche steht auch nach 22 Uhr noch im prallen Licht der Scheinwerfer da.

Mit dem „Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften“ wurde in Baden-Württemberg am 10. Februar 2023 ein umfassendes Gesetzespaket, insbesondere mit dem neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz, veröffentlicht, welches eine Reihe von Änderungen in weiteren Vorschriften mit sich bringt. Dazu gehörte u.a. eine Änderung des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg.

Eine Änderung dieses Naturschutzgesetzes, welche auf den ersten Blick geringfügig erscheint, hat auf den zweiten Blick jedoch eine große Auswirkung auf Unternehmen. Der Änderungstext lautet wie folgt:

In § 21 Absatz 2 werden die Wörter „der öffentlichen Hand“ gestrichen und nach dem Wort „Sicherheit“ die Wörter „oder der Betriebssicherheit“ eingefügt.

§ 21 regelt Anforderungen bzgl. Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen und Himmelsstrahlern. Absatz 2 beinhaltet das Verbot der Beleuchtung der Fassaden baulicher Anlagen. Bisher beschränkte sich das Verbot „nur“ auf Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand. Dies wurde durch die Streichung der drei Worte „der öffentlichen Hand“ geändert, so dass nun alle baulichen Anlagen – insbesondere auch von Unternehmen – betroffen sind. Es gilt nun:

„Es ist im Zeitraum

  • vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und
  • vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr

verboten, die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.“

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