Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar

Kirchen beschreiben den Rechtsextremismus als derzeit drängendste Gefahr für die freiheitliche Ordnung

Erklärung der deutschen Bischöfe zum völkischen Nationalismus

Am 22. Februar 2024 hat die Deutsche Bischofskonferenz bei ihrer Frühjahrs-Vollversammlung einstimmig die Erklärung Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar verabschiedet. Die Bischöfe beschreiben den Rechtsextremismus als derzeit drängendste Gefahr für die freiheitliche Ordnung. Sie setzen sich ideologiekritisch mit rechtsextremen Positionen, insbesondere mit dem völkischen Nationalismus, auseinander und rufen dazu auf, Parteien dieser Ausrichtung abzulehnen: „Wir sagen mit aller Klarheit: Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar.“

Das Dokument unterstreicht die Berechtigung und Bedeutung des Dialogs mit Menschen, die für rechtsextreme Ideologien empfänglich sind und fordert, sich aktiv für die freiheitliche Demokratie zu engagieren: Ein freiheitliches und gerechtes Zusammenleben gründet auf einem umfassenden Verständnis der Menschenwürde: „Die Menschenwürde ist der Glutkern des christlichen Menschenbildes und der Anker unserer Verfassungsordnung. Leisten wir alle Widerstand, wenn Menschenwürde und Menschenrechte in Gefahr geraten! Engagieren wir uns gemeinsam aktiv für die freiheitliche Demokratie!“

Download der Stellungnahme der DBK (pdf Download, 22 Seiten)

Erläuterungen zum Umgang mit extremistischen Positionen, die im Widerspruch zu tragenden Grundsätzen der katholischen Kirche stehen – Hilfe zur Auslegung von Artikel 6 und 7 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes

Download der Stellungnahme der DBK (pdf Download)

Die AfD tritt das christliche Menschenbild mit Füßen

Lutherische Bischofskonferenz warnt vor einer Schwächung der Demokratie bei den anstehenden Wahlen.

Die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat zum Abschluss ihrer Klausurtagung in Dresden eine klare Warnung vor der AfD ausgesprochen: „Es alarmiert uns, dass 75 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes in Deutschland erneut antidemokratische Kräfte an die Macht streben. Wir sagen klar und unmissverständlich: Wer die AfD wählt, unterstützt eine Partei, die das christliche Menschenbild mit Füßen tritt, programmatisch mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegen das Gebot der Nächstenliebe verstößt und mit ihren Hetzparolen den Geist der Gemeinschaft vergiftet. Diese Partei will uns die Mitmenschlichkeit, unseren Nächsten die Menschenwürde und Gott die Ehre entreißen. Wir bitten Christ*innen und Nicht-Christ*innen, mit ihrer Stimme bei den zwölf anstehenden Wahlen in diesem Jahr die Demokratie zu stärken und nicht zu schwächen.“

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Kirche gegen Rassismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus

Weitere Stellungnahmen und Literatur auf www.ekd.de (url-Link)

Texte und Materialien

Kirche gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus auf www.ekd.de (url-Link)

Warum Mitglieder der AfD nicht Mitglied im Gemeindekirchenrat sein können

Die rechtlichen Regelungen

  • Kirchenverfassung: Artikel 25 Abs. 4, Artikel 29 Abs. 2
  • Gemeindekirchratsgesetz: § 6 Abs. 2

Wie die Grundsätze der EKM-Verfassung mit Positionen und Aussagen der AfD kollidieren:
Kirchenverfassung Art. 2 – Auftrag und Aufgaben der Kirche vs. Aussagen aus Programmen/von Politikern der AfD

Hrsg. vom Landeskirchenamt der EKM Ref. Gemeinderecht

Download der Stellungnahme der EKM (pdf Download, 6 Seiten)

Institut für Christliche Sozialwissenschaften, Universität Münster

AfD bleibt „gesichert rechtsextremistisch“

Stand: 21.01.2025 13:53 Uhr
Der Landesverband der AfD in Sachsen hatte sich gerichtlich gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz gewehrt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde nun endgültig abgelehnt.

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