Viele Einwegplastikprodukte sind ab dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus „Bioplastik“. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.
Erlaubt bleiben weitere Wegwerfprodukte aus oder mit Kunststoff wie beispielsweise Feuchttücher und bestimmte Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher. Sie müssen ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert.
Quelle: www.bundesregierung.de (url link)