Vorverurteilung der „Letzten Generation“ durch bayerische Behörden

Das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung kurzfristig außer Kraft gesetzt! Straftatbestand der Verleumdung steht im Raum.

Warnung der bayerischen Behörden – mittlerweile geändert

Die Website der „Letzten Generation“ wurde im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft München – Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) durch das Bayerische Landeskriminalamts beschlagnahmt. Es wird geurteilt:

„Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!“

Nach dieser Vorverurteilung werden auch Spender kriminalisiert:

„Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!“

Ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts bestätigte nun dem SPIEGEL die Echtheit der Aufnahme. (url-Link)

Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte Fehler ein.

Der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München erklärte, dass es lediglich ein Anfangsverdacht sei, wonach es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Das gebe die Warnung auf der Website nicht wieder. Aufgrund dieser Missverständlichkeit wurde inzwischen veranlasst, den Hinweis zu streichen“, so der Pressesprecher. (www.tagesschau.de)

Straftatbestand der Verleumdung durch Behörden steht im Raum

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ [www.gesetze-im-internet.de]

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Update: Vereinte Nationen kritisieren deutsches Vorgehen gegen Klimaaktivisten

26.05.23: Der harte Kurs der deutschen Behörden gegen Klimakämpfer wird auch bei der Uno genau beobachtet – nun setzt es Kritik aus New York: Die moralische Stimme junger Menschen müsse geschützt werden.

»Klimaaktivisten – angeführt von der moralischen Stimme junger Menschen – haben ihre Ziele auch in den dunkelsten Tagen weiter verfolgt. Sie müssen geschützt werden und wir brauchen sie jetzt mehr denn je«, sagte der Sprecher von Uno-Generalsekretär António Guterres, Stephane Dujarric, in New York.

(Weiterlesen auf www.spiegel.de)

Bild: www.politische-bildung.de

Bisher galt das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ [Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]

„Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig. (2) Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet.“ [Artikel 48 – Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte, Charta der Grundrechte der Europäischen Union]

„Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“ [Rechtstaatsprinzip Artikel 28 Abs.1 GG]

Eine Vorverurteilung durch staatliche Stellen ist mit dem geltenden Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot unvereinbar.

Wie definiert das Gesetz eine kriminelle Vereinigung?

Eine kriminelle Vereinigung liegt laut Gesetz (Paragraf 129 Strafgesetzbuch) dann vor, wenn sich mindestens drei Personen für eine gewisse, längere Dauer zusammentun, um gemeinsam bestimmte Straftaten zu begehen.

Der Zweck der Vereinigung muss also darauf gerichtet sein, Straftaten zu begehen. Und: Dieser Zweck darf bei der Vereinigung nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein.

StGB § 129 Bildung krimineller Vereinigungen auf www.gesetze-im-internet.de

Wie man eine kriminelle Vereinigung macht

Zu den Razzien gegen Mitglieder von „Letzte Generation“ von Fynn Wenglarczyk (wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie, Goethe-Universität Frankfurt) auf verfassungsblog.de

ZDF: „Letzte Generation“ – kriminelle Vereinigung?

Rechtliche Einordnung von Jan Henrich und Laura Kress, Mitarbeiter der ZDF-Redaktion Recht und Justiz (www.zdf.de)

ARD: „Letzte Generation“ – Eine kriminelle Vereinigung?

In sieben Bundesländern sind Ermittler mit einer Razzia gegen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ vorgegangen. Der Hauptvorwurf lautet auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.

Das sind die juristischen Hintergründe. Von Christoph Kehlbach und Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion (www.tagesschau.de)

„Letzten Generation“ will Aufmerksamkeit für fatale Folgen der Erderhitzung

Die Gruppe macht regelmäßig mit Sitzblockaden und Aktionen in Museen auf die fatalen Folgen der Erderhitzung aufmerksam. Die Mitglieder kleben sich dabei häufig fest – an Straßen oder auch an Kunstwerken. Hintergrund der Ermittlungen und Durchsuchungen sind laut Staatsanwaltschaft zahlreiche Strafanzeigen. www.hessenschau.de

„Letzte Generation“ ruft zu Protesten auf

Nach der bundesweiten Razzia gegen die „Letzte Generation“ hat Sprecherin van Baalen zu Protesten aufgerufen. Die Aktivisten seien nicht kriminell.

„Kriminell sind nicht wir, die für das Klima eintreten“, zitierte die Klimaschutzgruppe die Worte von UN-Generalsekretär Guterres. „Kriminell ist die fehlende politische Führung in dieser Krise.“

Die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ haben die bundesweite Razzia gegen einige Mitglieder scharf verurteilt und angekündigt, ihre Aktionen fortzusetzen. Aimée van Baalen, Sprecherin der Aktivisten, forderte bei einer Pressekonferenz alle Bürger dazu auf, sich am Mittwoch in einer Woche an Protestmärschen in vielen Städten zu beteiligen. Heute sollen bereits erste Demonstrationen in Berlin, München und Augsburg stattfinden.

„Wir müssen zusehen, wie unsere Lebensgrundlagen weiterhin zerstört werden“, hieß es in der Mitteilung. „Wir werden weiterhin dafür einstehen, Leben zu schützen.“

Mitschnitt der Pressekonferenz der „Letzte Generation“ vom 24.05.23 auf YouTube

Unter einer neuen Adresse, auf die Nutzer weitergeleitet werden, wenn sie die ursprüngliche Website aufrufen wollen, gibt es nun wieder den offiziellen Web-Auftritt der Aktivisten.

https://letztegeneration.org/

UN-Generalsekretär Guterres kritisiert „kriminellen Verzicht“ der Regierungschefs

UN-Generalsekretär António Guterres hat den „kriminellen Verzicht“ der Staats- und Regierungschefs bei der Bekämpfung des Klimawandels und das „menschliche Leid“, das sie verursachen, kritisiert.

„Fast die Hälfte der Menschheit lebt in Gefahrenzonen, heute und jetzt. Viele Ökosysteme haben den Punkt erreicht, an dem es kein Zurück mehr gibt. Die Fakten liegen auf dem Tisch und sind unbestreitbar“, sagte er in einer Videobotschaft und erklärte, dass „dieser Verzicht auf Führung kriminell ist“. www.theportugalnews.com

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20a 

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

www.gesetze-im-internet.de

SOLIDARITÄT MIT SONJA MANDERBACH UND ANDEREN KRIMINALISIERTEN KLIMAAKTIVIST*INNEN

Wir Christians for Future (C4F) erklären im folgenden Text, warum wir uns solidarisieren und warum uns das alle etwas angeht. Wir stehen vor der größten Herausforderung in der Menschheitsgeschichte: die Erhaltung der Schöpfung mit all ihren Geschöpfen (0). Von Wissenschaftler*innen werden wir bereits seit über 50 Jahren (1) gewarnt, was mit unserer Erde passiert, wenn wir so weitermachen wie bisher. Was heißt das genau? Das größte Problem sind die enormen CO2-Emissionen weltweit. Unser Planet erwärmt sich immer schneller – durch uns Menschen verursacht. Die Kettenreaktionen, die dadurch entstehen, sorgen dafür, dass unsere Erde zunehmend unbewohnbar wird und wir große Teile der artenreichen Schöpfung zerstören. Dieses Szenario ist aufhaltbar.

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