Bundesvorsitzende zeichnete vor rund 600 Delegierten auf dem Parteitag ein düsteres Bild für Deutschland

Soll ich sagen, was wir tun, wenn wir am Ruder sind?
- „Wenn wir am Ruder sind, reißen wir alle Windkraftwerke nieder! Nieder mit diesen Windmühlen der Schande“.
- „Natürlich werden wir funktionsfähige Kernkraftwerke wieder ans Netz nehmen“
- Wir werden die Laufzeiten von Kohlekraftwerken verlängern
- „Wir werden Nord Stream wieder in Betrieb nehmen“ und „russisches Gas durch die Ostsee beziehen“
- “ Wir schließen alle Gender Studies und schmeißen alle diese Professoren raus – sooo!“
- „die Grenzen lückenlos schließen“
- „Rückführungen in großem Stil“ „Wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration.“
[Anm: Teile der AFD fordern eine „millionenfacher Remigration“]
Eine Kampf-Schrift vor 100 Jahren führte in ein „Drittes Reiches“, das zigmillionen Menschen Tod und Verdreben brachte. (Bundeszentrale für politische Bildung)
Es ist alles gesagt, es ist alles geschrieben.
Wir haben die Wahl.
Ein Kommentar von FJ Klausdeinken
Windräder statt Kernkraft – bezahlbare Energie statt atomarer Idiologie

Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“ des Fraunhofer Institus vom Juli 2024 als pdf-Download

Bundestagswahl: Aussagen von Alice Weidel zu Klima und Energie im Faktencheck
AfD-Chefin Alice Weidel stellte in einem ZDF-Interview zahlreiche Behauptungen zu den Themen Klima und Energie auf. Ein Faktencheck.
Meldung vom 04.02.2025, Weiterlesen auf correctiv.org
Falschinformationen zur Windkraft weit verbreitet
Mehr als ein Viertel des Stroms ist in Deutschland zuletzt mit Windrädern erzeugt worden. Für oder gegen Windkraft gibt es eine Reihe sachlicher Argumente – aber es gibt auch etliche Desinformationen.
Meldung vom 06.02.2025, Weiterlesen auf www.tagesschau.de


Rechtliche Folgen der Androhung von Straftaten: „Wenn wir am Ruder sind, reißen wir alle Windkraftwerke nieder“
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- 1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
- 2. eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 177 Absatz 4 bis 8 oder des § 178,
androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- 4. plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet
Grundgesetz
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Artikel 21 Grundgesetz
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.