Handreichung zur Verwendung der Klimaschutzpauschale

Ev. Kirchenkreis Soest-Arnsberg

Auf der Sommersynode des Kirchenkreises Soest-Arnsberg am 17.06.2023 ist die Mehrheit der Synode der Empfehlung des kreiskirchlichen Klimaausschusses gefolgt, zweckgebundene Regionale Klimaschutzkonten einzurichten. Im Klimaausschuss ist zur Umsetzung eine kleine Handreichung erstellt worden. Die Handreichung ist mit einem Begleitschreiben des Superintendenten an die Synodalen, Presbyteriumsvorsitzenden, BaukirchmeisterInnen, Grüner Hahn-, Umwelt- u. Klima-Aktive gegangen, damit sie jetzt unmittelbar beginnen, den Beschluss umzusetzen..

Synode beschließt Klimaschutzgesetz

Verbindliche Vorgaben zum Schutz vor Auswirkungen des Klimawandels

Schon im Herbst 2021 hatte sich die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) auf eine gemeinsame ‚Klimaschutzkonzeption 2040‘ verständigt. Auf der diesjährigen Frühjahrssynode wurde diese Konzeption mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen unterfüttert. Jetzt hat die Synode der Landeskirche ein ‚Klimaschutzgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen‘ beschlossen.

vier Prozent für Klimaschutzzwecke vorbehalten

Um die notwendigen Maßnahmen zu finanzieren, werden ab dem kommenden Jahr jeweils vier Prozent der Kirchensteuerzuweisungen für Klimaschutzzwecke vorbehalten. Auch auf diese Klimaschutzpauschale hatte sich die Synode bereits im Frühjahr geeinigt. Das Klimaschutzgesetz schreibt diese Form der Finanzierung jetzt verbindlich fest. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die jeweils zuständigen Leitungsgremien. Dies sind die Kreissynoden für Kirchengemeinden und Kirchenkreise, Verbandsvorstände für Verbände und die Kirchenleitung für die Landeskirche.

Weitere Details auf www.evangelisch-in-westfalen.de (url-Link)