Elektromobilität – 40 % vom Bund für kirchliche Körperschaften geschenkt

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert 

Der Bund bezuschusst die Differenzkosten zwischen Verbrenner- und E-KFZ zusätzlich zur bestehenden E-Mobilitätsförderung mit 40%. Also ein sehr lohnendes Förderprogramm für alle kirchlichen Einrichtungen, die ein Dienstfahrzeug anschaffen wollen. Dienstfahrzeuge lohnen sich für die Träger immer dann, wenn sie mindestens 15.000 km im Jahr fahren. Auch die gemischte dienstliche und private Nutzung ist möglich. Dienstwagenüberlassungsverträge für die private Nutzung können Sie von uns erhalten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in diesem Förderaufrufen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Zum Förderprogramm des BMDV (url-Link)